Ist es moglich neben dem Studium zu arbeiten?

Ist es möglich neben dem Studium zu arbeiten?

Als Werkstudentin oder Werkstudent arbeitest du neben dem Studium in einem Unternehmen. Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Grenze gilt nicht in den Semesterferien. Optimal ist es, wenn deine Aufgaben inhaltlich mit dem Studium zu tun haben.

Wie kann man neben dem Studium Geld verdienen?

Weitere Jobmöglichkeiten

  1. Werkstudent /-in. Viele Unternehmen schreiben Werkstudenten /-innen-Stellen aus.
  2. Praktika. Nicht nur mit einem Nebenjob kannst du als Student /-in Geld verdienen, auch bezahlte Praktika sind dafür eine Möglichkeit.
  3. Freiberufliche Tätigkeiten und Selbstständigkeit.

Wie viele Stunden pro Woche studieren an Hochschulen?

An Hochschulen, die 30 h pro LP ansetzen, wären gar 39 Stunden Studienzeit wöchentlich fällig. Es ist einleuchtend, dass niemand 32 bis 39 Stunden pro Woche parallel zu einer Vollzeit-Berufstätigkeit studieren könnte.

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Wie entscheiden sie sich für ein bestimmtes Studium?

Bevor Sie Sich für ein bestimmtes Studium entscheiden: Informieren Sie sich gut über Inhalte, Studienplan und Anforderungen – auch zeitlich gesehen. Denn nur so können Sie einschätzen, wie Sie ein bestimmtes Studium mit Ihrem Job vereinbaren können. Vielleicht passt ein berufsbegleitendes Studium. Diese finden Sie vor allem an Fachhochschulen.

Was gilt für den Studierendenstatus während der Vorlesungszeit?

Um den Studierendenstatus zu behalten, gilt die Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeit. In der vorlesungsfreien Zeit darf normalerweise auch mehr gearbeitet werden. Details findest du im Artikel zum Thema Werkstudent.

Was gibt es für berufstätige Studierende?

Für berufstätige Studierende, die im Studium bereits weiter fortgeschritten sind, gibt es außerdem noch das Studienabschluss-Stipendium (SAS). Das SAS erfordert allerdings, dass Sie gar nichts nebenbei verdienen. An einigen Unis gibt es zusätzlich Uni-Stipendien für berufstätige Studier­ende, die Studiengebühren bezahlen müssen.