Ist es moglich die Probezeit zu verlangern?

Ist es möglich die Probezeit zu verlängern?

Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit von weniger als sechs Monaten (z.B. drei Monate) vereinbart, ist eine nachträgliche Verlängerung auf bis zu sechs Monate möglich. Bei einer Probezeit von sechs Monaten kann zwar – in engen Grenzen – auch eine Verlängerung vereinbart werden.

Für wen darf der Arbeitgeber keine Probezeit vereinbaren?

Arbeitnehmer, die zugunsten eines neuen Arbeitsplatzes eine alte und sichere Beschäftigung aufgeben, haben daher häufig ein Interesse daran, die Probezeit entfallen zu lassen.

Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.

LESEN SIE AUCH:   Wie kann man einen Infekt in der Blase verursachen?

Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?

Die Arbeit auf Probe ermöglicht Ihnen und Ihrem Arbeitgeber sich klar zu werden, ob die Stelle für Sie die richtige ist und wie gut oder schlecht das neue Arbeitsverhältnis funktioniert. Aus rechtlicher Sicht ist die Probezeit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wie funktioniert die Probezeit im Arbeitsvertrag?

Die Probezeit ist eine gegenseitige Testphase für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ist eine Seite unzufrieden, lässt sich das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden. Wie die Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann und welche Vereinbarung wann sinnvoll ist, erläutert Thomas Muschiol.

Wie lange dauert eine längere Probezeit?

Verlängerung der Probezeit Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Ist zunächst eine kürzere Probezeit vereinbart, können die Vertragsparteien natürlich eine Verlängerung bis maximal zu dieser Grenze vereinbaren. Eine längere Probezeit ist unwirksam, so dass dann die normale Kündigungsfrist gilt.