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Ist es illegal ein Schlagring zu besitzen?
Verboten sind unter anderen Kriegswaffen, Pump-Guns sowie Schlagringe. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei einem Schlagring nach dem Waffenrecht um eine nicht genehmigungsfähige illegale Waffe handelt.
Was zählt als Schlagring?
Ein Schlagring ist eine für den Nahkampf angepasste Handwaffe, die aus einem Griff besteht, durch die die Finger der Faust gesteckt werden. Schlagringe fallen im Allgemeinen unter die Schlagwaffen, da sie bei ihrer Verwendung nicht in den Körper eindringen.
Wie hoch Geldstrafe bei Schlagring?
Wie hoch ist die Strafe nach dem Waffengesetz wegen Schlagringen? Der § 52 Absatz 3 Nr. 1 sieht für Verstöße gegen § 2 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 2 Punkt 1.3.2 Waffengesetz (wo Schlagringe ausdrücklich genannt werden) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Was muss bei Waffenerwerb unterschieden werden?
Grundsätzlich muss zwischen zwei Bereichen unterschieden werden: Dem Waffenbesitz und die Berechtigung, eine Waffe auch außerhalb der eigenen vier Wände mit sich zu führen. Zum Waffenerwerb braucht es zunächst eine Waffenbesitzkarte, hier gibt es Unterschiede zwischen der grünen, der gelben und der roten Karte.
Welche Gegenstände sind strafbar?
Auch die Aufforderung zur Herstellung oder die Anleitung zur Herstellung von brand- und explosionsgefährlichen Gegenständen wie Handgranaten, Bomben etc. ist strafbar. Unter eine fünfte Kategorie fallen sonstige Verbote, die allesamt mit einer Frieheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Ist erlaubnispflichtige Waffen strafbar?
Haben Personen keine Berechtigung erlaubnispflichtige Waffen zu besitzen, ist bereits der Erwerb dieser strafbar. Für verbotene Waffen gilt dies ebenso. Wurden die Waffen gefunden oder geerbt, müssen diese umgehend bei der zuständigen Waffenbehörde gemeldet und der Polizei ausgehändigt werden.
Wie lange steht der Umgang mit diesen Schusswaffen unter Strafe?
Der Umgang mit diesen Schusswaffen steht unter Strafe mit einem angedrohten Strafmaß von einem bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Ein wenig vermindert wird das Strafmaß beim Umgang mit Waffen und brand- oder explosionsfördernden Gegenständen.