Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist eine Strafanzeige gegen den Vermieter möglich?
- 2 Kann der Vermieter den Mangel beseitigen?
- 3 Wie riskiert man eine fristgemäße Kündigung durch den Vermieter?
- 4 Ist eine Untervermietung erlaubt?
- 5 Wie kann ich eine Untervermietung nachgewiesen werden?
- 6 Wie soll das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter belastet werden?
Ist eine Strafanzeige gegen den Vermieter möglich?
Strafanzeige gegen den Vermieter Es ist durchaus möglich gegen den Vermieter Strafanzeige erstatten, wenn er sich strafbar gemacht hat – es kommt sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, z.B. ob es sich tatsächlich um ein Vergehen handelt, das als schwerwiegend einzuordnen ist.
Wie ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu nutzen?
Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben.
Kann der Vermieter den Mangel beseitigen?
Bevor Sie den Vermieter anzeigen, können Sie den Mangel auch erst selbst auf eigene Kosten beseitigen oder reparieren lassen, um dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter vorzubringen. Des Weiteren ist es natürlich in einigen Fällen auch möglich, die Miete zunächst unter Vorbehalt zu zahlen oder zurückzubehalten.
Wie kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Vermietern?
Geht es zum Beispiel um die Nebenkostenabrechnung oder die Mietkaution, kommt es verhältnismäßig sehr häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, die auch vor Gericht landen. Wenn Sie den Vermieter grundlos anzeigen, droht Ihnen unter Umständen eine Kündigung.
Wie riskiert man eine fristgemäße Kündigung durch den Vermieter?
Man riskiert eine fristlose oder fristgemäße Kündigung durch den Vermieter, wenn sich die Handlung des Vermieters als nicht schwerwiegend, von geringer Bedeutung oder sich als nicht beweisbar herausstellt. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ist die Vermietung einer stark verschimmelten Wohnung strafbar?
Von einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung und versuchtem Prozessbetrug sah der Mieter auf Anraten seines Anwalts trotzdem ab. Fast alle diese Verfahren werden eingestellt. Für manche Mieter stellt sich die Frage, ob die Vermietung einer stark verschimmelten Wohnung nicht als fahrlässige Körperverletzung einzustufen ist.
Ist eine Untervermietung erlaubt?
Eine Untervermietung ist bei Mietern ein beliebtes Mittel, einen finanziellen Engpass zu überbrücken, die Haushaltskasse aufzubessern oder während der eigenen Abwesenheit die doppelte Mietzahlung zu kompensieren. Doch nicht immer ist die Untervermietung auch erlaubt.
Kann der Vermieter mit einer zuverlässigen Auskunft rechnen?
In einem großen Mietshaus, in dem sich die Nachbarn gegenseitig nicht kennen, kann der Vermieter zwar nicht immer mit einer zuverlässigen Auskunft rechnen. In der Regel ist die Beobachtungsgabe und -bereitschaft von Nachbarn jedoch gut ausgeprägt.
Wie kann ich eine Untervermietung nachgewiesen werden?
Der einfachste Weg, an ein Beweismittel zu gelangen, mit dem die Untervermietung nachgewiesen werden kann, besteht darin, das Tür-, Briefkasten- oder Klingelschild der Wohnung in Augenschein zu nehmen und zu fotografieren, um das Foto vor Gericht als Augenscheinsobjekt vorlegen zu können.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es für den Vermieter?
Inhaltlich oder formell gibt es keine besonderen gesetzlichen Anforderungen. Allerdings sollte für den Vermieter anhand der Formulierung in dem Beschwerdebrief erkennbar sein, worüber sich der Mieter beschwert. Die Hausfriedensstörung sollte also so genau wie möglich beschrieben werden.
Wie soll das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter belastet werden?
Dabei soll das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter nicht unnötig belastet werden, gleichzeitig erhält sich der Mieter für die Zukunft aber alle Rechte. Das Schreiben wurde speziell für Fälle der Störung des „Hausfriedens“ entwickelt.
Welche Vorsicht ist für Vermieter und Vermieter geboten?
Höchste Vorsicht ist für Mieter und Vermieter geboten, wenn es darum geht, einen bestehenden Mietvertrag durch eine mündliche Vereinbarung abzuändern, und zwar selbst dann, wenn nur um eine vermeindliche „Kleinigkeit“ geht. Nur mündlich hatte ein Gastwirt mit seinem Vermieter vereinbart, dass er die Monatsmiete zur Monatsmitte…