Ist eine Stornierung eines Eventim Tickets möglich?
Somit ist eine Stornierung eines Eventim Tickets nicht mehr möglich. Sollten Sie beim Kauf eines Eventim Tickets nicht sicher sein, ob Sie die Veranstaltung wirklich besuchen können, dann bietet sich die angebotene Ticketversicherung an. Für einen Aufpreis bekommen Sie mit der Ticketversicherung den Kaufpreis zurückerstattet.
Was kostet ein Brautpaar für eine Gartenparty im Schlosshotel?
Ein Empfang im Schlosshotel würde nach dieser Richtlinie einen großzügigeren Beitrag erfordern als die Gartenparty bei den Brauteltern. Im Durchschnitt gibt ein Brautpaar für Essen und Trinken pro Gast etwa 80 bis 120 Euro aus. Vergesst bei dieser Rechnung allerdings nicht, dass ihr als Hochzeitsgäste auch Aufwendungen habt.
Wie hoch ist der Geldbetrag bei einer Hochzeit?
Höhe des Geldbetrags. Das durchschnittliche Hochzeitsgeschenk bewegt sich im Bereich um 100 Euro, ihr könnt den Betrag je nachdem wie nahe ihr dem Brautpaar steht, verringern oder erhöhen. Am unteren Ende der Skala reichen als Bekannter, Kollege oder Begleitung 40-50 Euro durchaus, gute Freunde sollten mindestens 50 Euro schenken,
Kann ich noch nichts für die Veranstaltung gezahlt haben?
Wenn Sie noch nichts für die Veranstaltung gezahlt haben, müssen Sie auch jetzt nicht zahlen, wenn die Veranstaltung abgesagt wird. Haben Sie die Tickets vor dem 8. März 2020 erworben und bereits gezahlt, können Veranstalter:innen statt der Rückzahlung in Geld einen Gutschein ausstellen.
Kann eine Veranstaltung nicht wie geplant durchgeführt werden?
Kann eine Veranstaltung aufgrund der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung nicht wie geplant durchgeführt werden, gilt: Die Durchführung ist rechtlich gesehen unmöglich geworden. Daher können Sie die Karte zurück geben, den Eintrittspreis und die Vorverkaufsgebühren zurückverlangen.
Wann sind Freizeit-Veranstaltungen untersagt?
Seit November 2020 sind die meisten Freizeit-Veranstaltungen in Deutschland untersagt. Lockerungen können unter Umständen je nach lokaler Inzidenz erfolgen. Kann eine Veranstaltung aufgrund der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung nicht wie geplant durchgeführt werden, gilt: Die Durchführung ist rechtlich gesehen unmöglich geworden.