Ist eine Reiseversicherung Pflicht?

Ist eine Reiseversicherung Pflicht?

Jeder Reisende verfügt bereits über einen Basisschutz der gesetzlichen Krankenkasse. Laut einem Sozialversicherungsabkommen sind die Krankenkassen verpflichtet, „Leistungen“ innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten zu übernehmen. Eine Reiseversicherung Pflicht besteht also somit nicht.

Was bringt eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung bietet vor allem zwei Vorteile: Schnelle und unkomplizierte Hilfe sowie finanziellen Schutz. Im Notfall müssen Sie sich um nichts kümmern. Beruhigende Argumente, um die Reise vollkommen sorglos auszukosten und sich bereits im Vorfeld der Reise sicher zu fühlen.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Können Sie eine Reise nicht antreten, dann schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung vor hohen Stornokosten. Daher wird die Rücktrittsversicherung auch oft als Reisestornoversicherung angeführt. Vor allem deckt diese Versicherung entstandene Kosten, wenn der Reiseantritt aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Was ist ein Reiseabbruch-Schutz?

In der Reiserücktrittsversicherung ist ein Reiseabbruch-Schutz automatisch immer inklusive. Dieser deckt neben nicht genutzten Reiseleistungen auch Kosten für einen ungeplanten verlängerten Aufenthalt ab. 1. Im Schadensfall für Sie da!

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Ist der Versicherungsschutz erweiterbar?

Versicherungsschutz erweiterbar (im Zusammenhang mit Covid-19) Ein Vertrag für alle Reisen während eines Jahres inkl. Tages – und Wochenendausflügen. Sie bekommen die Stornokosten erstattet. Sie erhalten nicht genutzte Reiseleistungen zurück. Ihr Service-Plus: Telefonische Stornoberatung vor der Reise.

Welche Gründe sind versichert?

Versicherte Gründe sind u. a.: Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. Schwere Unfallverletzung. Tod. Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs. Schwangerschaft.