Ist eine Quittung ein Beweis?

Ist eine Quittung ein Beweis?

Eine Quittung erbringt einen vollen Beweis gemäß § 416 ZPO dafür, dass die in ihr enthaltene Erklärung von dem Unterzeichner abgegeben worden ist, nicht aber für den Inhalt der Erklärung, also die Erfüllung der Verbindlichkeit.

Wann stellt man eine Quittung aus?

Jeder Schuldner einer Leistung hat nach § 368 BGB das Recht, für seine beglichene Zahlung eine Quittung zu erhalten. Diese dient ihm als Beleg und Beweis, dass er die Forderung bezahlt hat. Dabei stellt immer der Zahlungsempfänger die Quittung aus.

Was kann eine Quittung sein?

Solange alle nötigen Informationen aufgeführt sind, kann die Quittung grundsätzlich jedes Format haben. Rein rechtlich reicht ein einfaches Blatt Papier aus. Auch eine Rechnung kann eine Quittung sein, sofern auf ihr der Empfang der Zahlung (inklusive Datum und Unterschrift) bestätigt ist.

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Was ist die Quittung und die Rechnung?

Quittung versus Rechnung. Die Quittung bestätigt den Erhalt einer Leistung, die Rechnung hingegen stellt eine Forderung an den Schuldner dar. Wenn auf der Rechnung ein Vermerk über den Erhalt der Zahlung zu finden ist, kann die Rechnung gleichermaßen als Quittung angesehen werden.

Welche rechtliche Grundlage hat die Quittung?

Ihre rechtliche Grundlage hat die Quittung in § 368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der besagt: „Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird,

Ist eine Quittung ungültig?

Eine Quittung ist stets mit dem Empfangsdatum und -ort zu versehen und von dem Empfänger zu unterschreiben. Dessen Name und Anschrift müssen ebenfalls auf der Quittung zu finden sein. Sobald eine dieser Angaben auf der Quittung fehlen, ist sie laut §125 BGB ungültig.