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Ist eine Mieterhöhung ein Ärgernis?
Eine Mieterhöhung ist immer ein Ärgernis. Doch nicht jede Mieterhöhung ist rechtens. Wir zeigen Ihnen, wie sie sich gegen eine ungerechtfertigte Erhöhung der Miete wehren können – und wann der Vermieter tatsächlich im Recht ist. Vermietern steht es grundsätzlich zu, die Miete zu erhöhen – doch dafür müssen einige Kriterien erfüllt sein.
Wie kann der Vermieter den Gebrauch der Mietsache gewähren?
Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu gewähren (§ 535 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Kann der Vermieter eine außerordentliche Mieterhöhung festlegen?
Müssen am Mietobjekt bestimmte Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, kann der Vermieter auch eine außerordentliche Mieterhöhung festlegen. Anders als bei der Steigerung zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Mieter üblicherweise dieser Mieterhöhung nicht zustimmen, damit sie zulässig ist.
Was sind die Voraussetzungen für eine Mietminderung?
Voraussetzungen für eine Mietminderung sind Der Mangel darf nicht unerheblich sein. Der Mangel wurde nicht schuldhaft vom Mieter verursacht. Der Mieter hatte bei Vertragsunterzeichnung keine Kenntnis von dem Mangel und er ist ihm nicht durch grobe Fahrlässigkeit bei der Besichtigung unbekannt geblieben.
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Wie kann der Vermieter die Mieterhöhung begrenzen?
Andererseits bedeute dies auch, dass die Mieterhöhung für ihn auf jeden Fall kommt, und der Vermieter muss diese noch nicht einmal begründen. Zudem gibt es keine Beschränkung, wie hoch die Mieterhöhung maximal ausfallen darf. Allenfalls die Mietpreisbremse kann die Mietstaffelungen nach oben begrenzen.
Wann müssen Mieter eine Mieterhöhung hinnehmen?
Mieter müssen eine Mieterhöhung nur alle 15 Monate hinnehmen. Erfolgt sie in kürzeren Abständen, können die Mieter ihre Zustimmung verweigern. Sind alle diese Punkte erfüllt und hat der Vermieter die Formalien für das Schreiben eingehalten, hat der Mieter in der Regel der Mieterhöhung formlos zuzustimmen.
Wie lange ist eine Mieterhöhung möglich?
Voraussetzung für eine solche Mieterhöhung ist, dass die aktuelle Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist. Diese Frist gilt für den Zeitpunkt der Erhöhung. Allerdings können Vermieter die Miete auch nicht nach Belieben alle 15 Monate erhöhen: § 558 BGB Abs. 3 begrenzt Mieterhöhungen.