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Ist eine längere Probezeit möglich in der Schweiz?
Eine längere Probezeit ist per Gesetz in der Schweiz nicht möglich. Jedoch kann die Probezeit um die entsprechende Ausfallzeit verlängert werden, wenn der Mitarbeitende während der Probezeit erkrankt, zum Militär muss oder einen Unfall hat.
Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?
Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.
Wie lange dauert die Probezeit im Arbeitsvertrag?
Die Dauer der Probezeit muss im Arbeitsvertrag explizit festgelegt werden. Sie ist grundsätzlich frei wähl- und verhandelbar, darf jedoch die gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten nie überschreiten. Drei bis sechs Monate sind in der Praxis üblich.
Warum gibt es die Probezeit?
Warum gibt es die Probezeit? Grundsätzlich haben Betrieb und Azubi das gleiche Ziel: Die Ausbildung soll erfolgreich abgeschlossen werden. In der Probezeit können beide Seiten noch einmal prüfen, ob sich dieses Ziel gemeinsam erreichen lässt. Auszubildende finden heraus, ob der Beruf den Vorstellungen entspricht und wie gut er sich im gewählten
Was machen Arbeitgeber nach der Probezeit?
Manche Arbeitgeber machen das, um die Mitarbeitenden besonders zu motivieren und anzuspornen, auch nach der Probezeit zu bleiben. Üblich ist etwa, dass man in den ersten drei Monaten der Probezeit ca. 10\% weniger Lohn erhält und dieser nach Bestehen der Probezeit dann entsprechend aufgestockt wird.
Kann ein Mitarbeiter in der Probezeit krank werden?
Da ohnehin keine Gründe genannt werden müssen, kann ein Krankheitsausfall in der Phase zur Kündigung führen. Wenn ein Mitarbeiter in der Probezeit krank wird und dies selbst zu verantworten hat, kann der Arbeitgeber in seltenen Einzelfällen auch die Lohnfortzahlung verweigern.
Wie kann man eine erneute Probezeit verlangen?
Wenn du innerhalb deines Arbeitgebers deine Rolle vollständig wechselst, kann das Unternehmen unter Umständen eine erneute Probezeit verlangen. Dies ist jedoch eher die Ausnahme und nicht zulässig, wenn sich deine Stelle nur geringfügig verändert. Ebenso wenig darf man bei einem Lernenden nach Abschluss der Lehre eine Probezeit vereinbaren.