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Ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung notwendig?
Einen Antrag gibt es nicht. Zu einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung kommt es regelmäßig nur, wenn der vermeintlich biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennt. Darüber hinaus ist nach § 1600d BGB eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung immer dann notwendig, wenn nach den § 1592, § 1593 kein Vater zu finden ist:
Ist eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung erlaubt?
Eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ist laut § 1594 Abs. 4 BGB erlaubt. Diese Option sollten die werdenden Eltern auch nutzen, da so der Vater nach der Geburt auch in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann.
Was beschäftigt sich mit der Vaterschaft eines verstorbenen Ehemanns?
§ 1593 beschäftigt sich mit einer Vaterschaft eines verstorbenen Ehemannes. Bringt die Witwe innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes ein Kind zur Welt, so gilt der verstorbene Ehemann als Vater des Kindes. Heiratet eine Frau innerhalb dieser 300 Tage erneut, so gilt der neue Ehemann als Kindsvater.
Wie kann eine Vaterschaftsanerkennung möglich werden?
Die Vaterschaft kann nicht an Bedingungen geknüpft oder zeitlich begrenzt werden. So darf der Vater also nicht den Anspruch stellen, als Vater anerkannt, aber sogleich von den Unterhaltspflichten entbunden zu werden. Nach § 1954 Abs. 4 BGB ist eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt möglich.
Warum muss die Mutter einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Laut BGB muss auch die Mutter einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen. § 1597 legt fest, dass alle Zustimmungen und auch die Anerkennung öffentlich beurkundet werden müssen. Dies bedeutet, dass die Vaterschaftsanerkennung in Beisein einer zur Beurkundung befugten Person ausgesprochen werden muss.
Wann kann der Vater die Vaterschaftsanerkennung widerrufen?
Binnen eines Jahres kann der Vater die Vaterschaftsanerkennung widerrufen, sofern diese noch nicht wirksam geworden ist. Eine Vaterschaftsanerkennung wird durch die Zustimmung der Mutter wirksam und wenn die beglaubigten Abschriften durch das Standesamt anerkannt wurden.