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Ist eine Brandstiftung strafbar?
Die Tat ist ein Verbrechen und wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt). Der Versuch ist strafbar. § 306 StGB Brandstiftung gem. § 306 StGB ist nur in Bezug auf fremde Sachen möglich.
Wer wird wegen schwerer Brandstiftung bestraft?
§ 306 a StGB. Danach wird wegen schwerer Brandstiftung bestraft, wer u. a. ein Gebäude oder eine Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. Im Gegensatz zu § 306 StGB ist hier unerheblich, wem das Gebäude oder die Räumlichkeit gehört.
Was ist Gegenstand der Brandstiftung nach § 306 StGB?
Gegenstand der Brandstiftung nach § 306 StGB ist das Beschädigen oder Zerstören eines bestimmten Tatobjekts durch Feuer. Damit handelt es sich bei diesem Tatbestand um eine qualifizierte Form der Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Ist eine Brandstiftung ein Verbrechen?
Da Brandstiftung ein Verbrechen ist, kann jedoch ein strafbarer Versuch gegeben sein, wenn der Täter etwa durch Anzünden eines gefüllten Papierkorbes oder von Möbeln das Gebäude in Brand setzen wollte. Strafbarer Versuch kommt ferner in Betracht, wenn das Zündmittel erlischt, bevor das Gebäude in Brand geraten konnte.
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Was ist die Verwirklichung der Brandstiftung?
Zur Verwirklichung der Brandstiftung bedarf es eines Tatobjektes, das für den Täter fremd ist. Fremd ist das Tatobjekt immer dann, wenn es auch im Eigentum eines anderen als dem Täter steht. Der § 306 I StGB formuliert als Handlung zum einen das Inbrandsetzen. Der Täter muss eines der in § 306 I StGB genannten Tatobjekte in Brand setzten.
Was ist der Tatbestand der Brandstiftung?
Für den Tatbestand der Brandstiftung muss also ein fremdes Tatobjekt vorliegen. Herrenlose Gegenstände kommen dafür nicht in Frage. Die Sache muss sich im Eigentum einer anderen Person befinden. § 306 Abs. 1 Nr. 1 – 6 StGB führt folgende taugliche Tatobjekte auf: Gebäude oder Hütten.
Was ist eine Sachbeschädigung durch Brandstiftung?
Obwohl durch Brandstiftung Sachen beschädigt oder zerstört werden, handelt es sich nicht um eine Sachbeschädigung i.S.v. § 303 StGB. Sachbeschädigung kommt jedoch in Betracht, wenn trotz eines verursachten Brandschadens die Merkmale einer Brandstiftung nicht erfüllt sind. Sachbeschädigung durch Feuerlegung