Ist ein Versicherungsmakler ein Handelsvertreter?

Ist ein Versicherungsmakler ein Handelsvertreter?

Versicherungsmakler hat keinen Ausgleichsanspruch als Handelsvertreter gemäß HGB. Das Handelsgesetzbuch (HGB) scheidet streng zwischen dem Handelsvertreter (gemäß den Paragraphen 84 ff.) und dem Makler (gemäß den Paragraphen 93 ff. HGB).

Was ist ein Versicherungsvertreter?

Ein Versicherungsvertreter ist immer an bestimmte Anbieter gebunden. Das heißt, er arbeitet in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Versicherern und bietet ausschließlich deren Produkte an. Eine Beratung mit einer hohen Auswahl an Versicherern kann deshalb für die Kunden hier nicht stattfinden.

Was ist die Versicherungsaufsicht einer Versicherungsgesellschaft?

Versicherungsgesellschaft gründen: Die Aufsichtspflicht. Die Versicherungsaufsicht achtet darauf, dass die Interessen der Versicherten zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleiben und die Versicherer ihre Verpflichtungen, die aus dem Vertrag der Policen herausgehen, jederzeit erfüllen können.

Was versteht man unter einer Versicherungsgesellschaft in Deutschland?

LESEN SIE AUCH:   Wie viel darf man bar zahlen?

Die Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Heutzutage versteht man unter einer Versicherungsgesellschaft allgemein nicht den bloßen Zusammenschluss von Menschen, sondern ein Unternehmen, das eine Risikogemeinschaft vereint und darin jeden Einzelnen zu bestimmten Risiken versichert.

Was sind die Voraussetzungen für eine Versicherung?

Voraussetzungen. Bevor Sie die Versicherung gründen, müssen Sie sich also zunächst über die gesetzlichen Vorgaben informieren. Das gilt vor allem auch für die Benennung des Unternehmens. Denn damit Ihr Unternehmen das Wort Versicherung im Namen führen darf, müssen Sie von der gesetzlichen Aufsicht überwacht werden.

Ist die Gründung einer Versicherungsgesellschaft denkbar?

Beim Gründen einer Versicherung ist auch die Gründung eines Einzelunternehmens denkbar. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden. Versicherungs-Aktiengesellschaften bilden einen Spezialfall der AG, stellen aber keine eigenständige Rechtsform dar.