Ist ein Staatsanwalt Vorgesetzter der Polizei?

Ist ein Staatsanwalt Vorgesetzter der Polizei?

Die Polizei hat Weisungen der StA zu befolgen. Grund dafür ist, dass das polizeiliche und das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren eine untrennbare Einheit bilden und das Gesetz eine entsprechende Weisungsbefugnis enthält. Dennoch ist die Staatsanwaltschaft nicht »Vorgesetzter der Polizei«.

In welchem Teil des Strafverfahrens spielt die Polizei eine Rolle?

Liegt ein Anfangsverdacht für eine Straftat vor, ermittelt die Strafverfolgungsbehörde unter Hinzuziehung ihrer Hilfsbeamten (der Polizei) die konkrete Sachlage (§152 Abs. 2 StPO). Sie wird von Amts wegen oder aufgrund einer Strafanzeige tätig. Eine Strafanzeige kann von jedem Bürger erstattet werden.

Warum sind Staatsanwälte weniger wert als Richter?

Deswegen denken viele, dass Staatsanwälte weniger wert seien als Richter oder dass man vom Staatsanwalt zum Richter befördert werden müsse. Das stimmt aber nicht. Die Einstellungsvoraussetzungen sind dieselben, und man verdient auch das Gleiche. In Bayern wechseln Richter und Staatsanwälte sogar zwischen den Berufen hin und her.

Ist der Wechsel zwischen dem Richteramt und dem staatsanwaltschaftlichen Dienst die Regel?

In Bayern ist der Wechsel zwischen dem Richteramt und dem staatsanwaltschaftlichen Dienst übrigens sogar die Regel. Als Richter nach der „ersten“ beruflichen Karriere die Seite zu wechseln und als Rechtsanwalt zu arbeiten, ist grundsätzlich kein Problem – sofern man nicht direkt an sein ehemaliges Dienstgericht zurückkehren möchte.

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Wie werden Staatsanwälte in Deutschland bezeichnet?

Als Staatsanwälte werden in Deutschland die obersten Vertreter einer Anklage bei Gericht bezeichnet. Anders als im Zivilprozess nimmt also die Funktion des Klägers nicht etwa ein Bürger ein, sondern der Staat. Staatsanwalt kann in Deutschland nur werden werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat.

Welche gesetzlichen Grundlagen bilden die Staatsanwaltschaft?

Die gesetzlichen Grundlagen der Organisation und Arbeit der Staatsanwaltschaft bildet neben der bereits erwähnten Strafprozessordnung das Gerichtsverfassungsgesetz (kurz: GVG). Hier ist neben dem Staatsanwalt der Beruf des Amtsanwaltes sowie der des Rechtspflegers zu erwähnen.