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Ist ein Minderjähriger hauptberuflich selbständig?
Minderjährige, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, werden nicht von der Familienversicherung erfasst. Ob ein Minderjähriger sein Unternehmen hauptberuflich betreibt, kann nur anhand der konkreten Umstände beurteilt werden.
Welche Besonderheiten sind bei der Unternehmensgründung durch Minderjährige zu beachten?
Bei der Unternehmensgründung durch Minderjährige sind im Hinblick auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einige Besonderheiten zu beachten. Minderjährige, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, werden nicht von der Familienversicherung erfasst.
Welche Handlungen kann der Minderjährige selbst vornehmen?
Dies bedeutet, er kann und muss die Handlungen hinsichtlich Gewerbeanmeldung, Steuererklärung und Mitgliedschaft in der Handelskammer selbst vornehmen. Für Verbindlichkeiten, die durch den Betrieb des Gewerbes begründet werden, haftet der Minderjährige in vollem Umfang selbst. 4. Auswirkungen auf Krankenversicherung und Kindergeld
Was gilt für Minderjährige Existenzgründer?
Für minderjährige Existenzgründer gilt, dass das aus dem Gewerbe erzielte Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Andernfalls ist der Minderjährige nicht mehr familienversichert und muss eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten.
Was ist ein Minderjähriger?
Gemäß dem Umkehrschluss (sog. argumentum e contrario) ist ein Minderjähriger also eine Person, die noch keine 18 Jahre alt ist. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
Wie ist die Haftung eines Minderjährigen geregelt?
Die Haftung eines Minderjährigen ist maßgeblich in § 828 BGB geregelt. Danach haften Minderjährige für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht (Haftungsprivileg), außer die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur,