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Ist ein honorarvertrag ein Arbeitsverhältnis?
Der Honorarvertrag wird oftmals in eine Schublade mit einem Arbeitsvertrag gesteckt. In erster Linie unterscheidet sich ein Honorarvertrag dadurch, dass kein abhängiges Arbeitsverhältnis entsteht. Es wird deshalb auch nicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern von Auftraggeber und Auftragnehmer gesprochen.
Ist ein Honorarvertrag eine geringfügige Beschäftigung?
Der bisheriger Minijob, wie auch die Beschäftigung als studentische Hilfskraft sind abhängige Beschäftigungen. Honorarverträge fallen unter die Selbstständigkeit. Ob du den „HiWi“ Job als Honorarkraft durchführen kannst muss der Lehrstuhl und vor allem du selbst entscheiden.
Sind Honorare steuerpflichtig?
Wer auf Honorarbasis arbeitet, muss die Steuern selbst abführen. Dazu muss er sich wie jeder Selbständige beim Finanzamt melden. Eine Lohnsteuer fällt für gewöhnlich weg, stattdessen wird die Einkommenssteuer vom vereinbarten Honorar gezahlt.
Wer wird als Auftragnehmer bezeichnet?
Als Auftragnehmer wird im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren derjenige Vertragspartner bezeichnet, der sich nach Ausschreibungs- und Bietverfahren gegenüber dem (öffentlichen) Auftraggeber vertraglich zur Erbringung von vorab festgelegten Leistungen und zur Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen verpflichtet.
Was sind die Anforderungen an den ausführenden Auftragnehmer?
Zu den Anforderung an den ausführenden Auftragnehmer zählen die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Verpflichtungen. Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen.
Was sind die gesetzlichen Regelungen für die Auftragsausführung?
Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung zusätzliche wirtschaftliche, soziale, umweltbezogene, innovationsbezogene oder beschäftigungspolitische Anforderungen stellen.
Welche Selbstbeteiligungen haben Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss?
Etwaige Selbstbeteiligungen je nach Tarif oder Beitragsrückerstattungen haben keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss. In der Regel zahlt der Arbeitgeber gemäß dem paritätischen Prinzip 50 \% der Kosten für die private Krankenversicherung, jedoch nur bis maximal zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.