Ist ein Familiendarlehen sinnvoll?

Ist ein Familiendarlehen sinnvoll?

Ein ordnungsgemäßer Vertrag für ein Familiendarlehen ist aber auch in Hinblick auf das Finanzamt sinnvoll. Die Finanzbehörden blicken auf Geschäfte innerhalb der Verwandtschaft nicht nur auf die steuerliche Absetzbarkeit, sondern sie prüfen auch, ob ein Scheingeschäft u.ä. vorliegt.

Was darf bei einem zinslosen Familiendarlehen beachten?

Bei dem zinslosen Familiendarlehen darf die steuerliche Behandlung nicht ungeachtet bleiben: Wird ein Darlehen über einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben, so ist die Schenkungssteuer zu beachten. Auch sollte ein Kreditvertrag für das Familiendarlehen, mit genauen Regeln und Pflichten der jeweiligen Partei, abgeschlossen werden.

Ist die Vergabe von Familiendarlehen keine Seltenheit mehr?

Die Vergabe von Familiendarlehen ist keine Seltenheit mehr. Jedoch werden sie häufig nur mit einem Handschlag besiegelt, ohne zu wissen, dass das Verleihen von Geld auch innerhalb der Verwandtschaft ein rechtsgültiges Geschäft ist, mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb sollten sich beide Parteien mit einem Vertrag absichern.

Was ist eine Schenkung oder ein Familiendarlehen?

Schenkung oder Familiendarlehen: Grundsätzlich gilt, dass der Darlehensgeber die Beweislast für ein Darlehen trägt – einmal hinsichtlich der Frage ob überhaupt etwas gezahlt wurde und dann hinsichtlich der Frage, ob es als Darlehen gewährt wurde. Sofern dann eine Schenkung vorgetragen wird (1.), ändert dies erst einmal daran nichts!

LESEN SIE AUCH:   Kann ST getrennt werden?

Ist das Darlehen in der Familie rechtsgültig?

Das Darlehen in der Familie ist somit ein rechtsgültiges Geschäft mit allen Rechten und Pflichten. Dieses Rechtsgeschäft bedarf, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, zur Wirksamkeit keiner Form. Allerdings sollte auch bei einem Familienkredit zwischen Angehörigen ein schriftlicher Kreditvertrag abgeschlossen werden, um Streit und Ärger zu vermeiden.




Wie handelt es sich bei Freundschafts- und Familiendarlehen?

Rein rechtlich gesehen, handelt es sich auch bei Freundschafts- und Familiendarlehen um einen rechtlich bindendes Schuldverhältnis, für das ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Dies erfolgt allerdings zumeist auf mündlicher Vertrauensbasis – ein Vorgehen, welches insbesondere für den Geldgeber hohen Risiken birgt.