Ist ein Elternteil eine doppelte Staatsburgerschaft?

Ist ein Elternteil eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Voraussetzung: Ein Elternteil besitzt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und lebt seit acht Jahren in Deutschland. Außerdem muss das Land der Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. Diese Mehrstaatigkeit ist für das betreffende Kind auch nach seiner Volljährigkeit unter gewissen Umständen von Dauer.

Wie darf das Kind die doppelte Staatsangehörigkeit erwerben?

Mit Erreichen der Volljährigkeit darf das Kind die doppelte Staatsangehörigkeit unter den gleichen Voraussetzungen behalten wie im obigen Fall. Die häufigste Art, die doppelte Staatsangehörigkeit zu erwerben, ist im Rahmen einer Einbürgerung.

Wie ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erlaubt?

In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie soll jedoch nicht der Regelfall sein. Gesetzlich ist sie durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Im Jahr 2014 wurde das StAG umfassend geändert.

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Hat das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft?

Besitzt keiner der Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft, aber das Kind wird in Deutschland geboren, erhält das Kind seit 2014 ebenfalls automatisch die Doppelstaatsbürgerschaft. Das gilt auch rückwirkend für alle Kinder, die seit dem Jahr 2000 geboren wurden.

Welche Bedingungen gibt es für die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland?

Auch wenn in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich möglich ist, gibt es bestimmte Bedingungen dafür. Personen müssen sich um eine Beibehaltungsgenehmigung bemühen, indem sie wichtige Gründe für den Beibehalt der deutschen Staatsbürgerschaft nennen. Welche Bedingungen es genau gibt, werden wir später noch thematisieren.

Ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich?

Nach der Grundkonzeption dieses Gesetzes ist die doppelte Staatsangehörigkeit, die das Gesetz als Mehrstaatigkeit bezeichnet, daher möglich, aber nicht als Regelfall vorgesehen. Ein genereller Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft (Mehrstaatigkeit) besteht nicht.