Ist Diebstahl und Unterschlagung dasselbe?

Ist Diebstahl und Unterschlagung dasselbe?

Diebstahl und Unterschlagung sind nicht dasselbe. Der Unterschied ist erheblich. Dabei geht es nicht um Haarspalterei. Vielmehr wird auf die kriminelle Qualität des Täterhandelns abgestellt. Im Ergebnis soll der Täter seine gerechte Strafe erhalten.

Was versteht man unter der Unterschlagung?

Unter dem Begriff der Unterschlagung versteht man in juristischem Kontext die rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache, nach §246 StGB. Hier gilt es die Zueignung genauer zu beleuchten. Für eine erfolgreiche Zueignung bedarf es keinen Bruch fremden Gewahrsams, vielmehr ist der Täter zum Tatzeitpunkt bereits im Besitz der Sache.

Wie lange beträgt die Strafe bei der Unterschlagung?

Die Strafe erhöht sich auf bis zu 10 Jahre, wenn der Täter die Sache aus einem geschlossenen Behältnis entnimmt oder gewerbsmäßig stiehlt. Das Strafrecht spricht von „besonders schweren Fällen des Diebstahls“ (§ 243 StGB). Bei der Unterschlagung ist der Unrechtsgehalt der Tat geringer.

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Ist der Versuch der Unterschlagung strafbar?

Zu beachten ist, dass auch der reine Versuch der Unterschlagung strafbar ist. Versucht der Täter, die Sache unberechtigterweise zu behalten, kommt es jedoch nicht dazu, weil die Sache ihm schon vorher wieder abgenommen wird, liegt lediglich versuchte Unterschlagung vor.

Was ist der Unterschied zum Diebstahl?

Der Unterschied zum Diebstahl liegt also darin, dass bei der Unterschlagung die Wegnahmeabsicht fehlt. Derjenige, der unterschlägt, will nichts wegnehmen. Er will das, was er in Gewahrsam hat, in seinem Besitz behalten. Er unterschlägt das, was er in Besitz hat.

Was ist die klassische Unterschlagung?

Ein weiterer klassischer Fall der Unterschlagung ist zum Beispiel der, dass man jemanden eine Sache borgt und dieser diese dann benutzt und nicht mehr zurückgibt und den Entschluss fasst, diese für sich selbst zu behalten.

Wie ist die Unterschlagung geregelt?

Die Unterschlagung ist ebenfalls ein strafrechtliches Delikt, ein sogenanntes Eigentumsdelikt. Bei der Unterschlagung wird aber kein fremder Gewahrsam gebrochen, sondern bei der Unterschlagung eignet sich der Täter rechtswidrig eine Sache zu ohne fremden Gewahrsam zu brechen. Wo ist die Unterschlagung gesetzlich geregelt?

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