Inhaltsverzeichnis
Ist die Zuzahlung von Gehalt nicht sofort ersichtlich?
Häufig fällt eine solche Zuvielzahlung von Gehalt auch nicht sofort auf, da die Lohnabrechnungen vieler Arbeitgeber häufig nicht besonders „durchsichtig“ sind. Auch ist oft eine Überzahlung durch den Arbeitgeber bei monatlicher unterschiedlicher Lohnhöhe (wie z.B. im Bau) nicht sofort ersichtlich und der Arbeitnehmer hat das Geld schon verbraucht.
Wann hat die Beantragung der Ratenzahlung zu erfolgen?
Die Beantragung der Ratenzahlung hat über Finanzonline zu erfolgen. Das Bundesministerium für Finanzen hat auch einen Ratezahlungsrechner online zur Verfügung gestellt. Die Anträge sind zwischen dem 10.6.2021 und dem 30.6.2021 (bisher zwischen dem 4.3.2021 und dem 31.3.2021) einzubringen.
Hat der Arbeitgeber Anspruch auf Rückzahlung gegenüber dem Arbeitnehmer?
1. Bei Überzahlungen, die nicht nur geringfügig sind, hat der Arbeitgeber oft einen Anspruch auf Rückzahlung gegenüber dem Arbeitnehmer. Ausschlussfristen sind hier aber zu prüfen/ die Verjährung und die Entreicherung beim Arbeitnehmer.
Wie kann ich das bezahlen vom Konto bezahlen?
Für das Bezahlen gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise mit der EC-Karte, per Rechnung, mit der Kreditkarte etc. Für regelmäßige Zahlungen vom Konto kann auch dem Bankeinzug zugestimmt und per Lastschrift bezahlt werden.
Wie lange dauert die Rückforderung einer Überzahlung?
Bei der Rückforderung einer Überzahlung darf das Jobcenter nicht zu lange warten. Es gilt hierbei eine Frist von einem Jahr , die zu dem Zeitpunkt beginnt, wenn das Jobcenter von der Überzahlung erfährt.
Kann das Jobcenter wegen einer Überzahlung Geld zurückfordern?
Widerspruch: Fordert das Jobcenter wegen einer Überzahlung Geld zurück, können Sie dagegen vorgehen. Wurde die Überzahlung durch das Jobcenter entdeckt, wird Ihnen zunächst ein Anhörungsschreiben zugeschickt.
Warum muss der Arbeitnehmer die Überzahlung nachweisen?
Überzahlungen von bis zu 10 \%. Der Grundsatz ist der, dass der Arbeitnehmer die Entreicherung nachweisen muss, allerdings steht die Rechtsprechung (BAG v. 18.09.1986, AP Nr. 5 zu § 812 BGB) beim auf den Standpunkt, dass bei g eringfügigen Überzahlungen, bis zu 10 \%, ein Wegfall der Bereicherung vermutet wird.