Ist die Waffe zwingend erforderlich?

Ist die Waffe zwingend erforderlich?

Das geschieht nur, wenn Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass die Waffe zwingend erforderlich ist, um eine Person, eine Immobilie, Geld oder Sonstiges zu schützen. Die Grundlage stellt die derzeit gültige Verwaltungsvorschrift in Verbindung mit geltender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dar.

Wie wird eine Waffe erlaubt?

Erlaubt wird eine Waffe nur, wenn es einen triftigen Grund und einen konkreten Bedarf gibt. Bislang war es so, dass ein Sicherheitsunternehmen eine Erlaubnis zum Waffenbesitz und zum Mitführen für die Dauer von drei Jahren erhalten hat. In diesem Punkt gab es 2015 eine deutliche Änderung. Es muss ein konkreter Bewachungsauftrag vorliegen.

Wie ist die Strafbarkeit des Umgangs mit Waffen geregelt?

Die Strafbarkeit des Umgangs mit Waffen ist in §§ 51, 51 WaffG geregelt. Die hier aufgeführten Tatbestände können in vier Gruppen aufgeteilt werden. Zunächst wird bestraft, wer als Minderjähriger Umgang mit einer Waffe mit Erlaubnisforderung hat.

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Wie lange ist die Freiheitsstrafe für eine Schusswaffe verboten?

Wer eine Schusswaffe oder Munition nach Deutschland oder durch Deutschland einführt oder mitnimmt. Die angedrohte Freiheitsstrafe liegt bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Nach § 52 I Nr.2 WaffG ist der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen im Reisegewerbe verboten.

Was muss bei Waffenerwerb unterschieden werden?

Grundsätzlich muss zwischen zwei Bereichen unter­schieden werden: Dem Waffen­besitz und die Berech­tigung, eine Waffe auch außerhalb der eigenen vier Wände mit sich zu führen. Zum Waffenerwerb braucht es zunächst eine Waffenbesitzkarte, hier gibt es Unterschiede zwischen der grünen, der gelben und der roten Karte.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Waffenführung?

Einschränkungen bei der Waffenführung. Auch wer diese Voraus­set­zungen erfüllt, darf eine Waffe nicht immer und überall dabei haben. So schließt das Waffen­gesetz (§ 42) „öffent­liche Vergnügungen, Volks­feste, Sport­ver­an­stal­tungen, Messen, Ausstel­lungen, Märkte oder ähnliche öffent­liche Veran­stal­tungen“ aus.