Ist die Waffe rechtlich behandelt?

Ist die Waffe rechtlich behandelt?

Das bedeutet, auch wenn die Waffe sich nicht unmittelbar in Ihrem Gewahrsam befindet, wird sie rechtlich so behandelt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Waffe schlussendlich ererben wollen oder nicht.

Ist die Waffe ordnungsgemäß angezeigt?

Nachdem Sie die Waffe ordnungsgemäß angezeigt haben, räumt Ihnen das Waffengesetz gem. §20 Absatz I eine Frist von einem Monat nach der ausdrücklichen Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der sechswöchigen Ausschlagungsfrist ein. In dieser Zeit können Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen .

Wie nimmt man eine Waffe in Besitz?

Wer eine Waffe oder Munition in Besitz nimmt, muss dies gemäß §37 Waffengesetz (WaffG) bei der zuständigen Behörde (meist das Landratsamt) anzeigen. Mit Eintritt des Erbfalls (des Todes) geht die Waffe automatisch von Gesetzes wegen in Ihren Besitz über (sog.

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Kann man die Schusswaffe abgeben oder verkaufen?

Sie können die Schusswaffe an einen Berechtigten abgeben oder verkaufen. Hierfür wenden Sie sich immer zunächst an die Behörde, welche Ihnen im Anschluss eine bestimmte Frist zur Abgabe oder zum Verkauf gibt. Es ist empfehlenswert, den örtlichen Schützenverein aufzusuchen oder die Waffe bei einem berechtigten Händler in Kommission zu geben.

Warum dürfen verbotene Waffen nicht geführt werden?

Verbotene Waffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Für viele ist auch der Erwerb und Besitz untersagt. Das Waffengesetz definiert in Deutschland nicht nur, was Waffen sind, sondern regelt auch den Umgang sowie Erwerb, Transport und die Verwahrung dieser.

Sind Personen im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen?

Sind Personen im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen, ohne eine entsprechende Berechtigung zu haben, liegt der Tatbestand „illegaler Waffenbesitz“ vor. Dies ist im Waffengesetz unter § 51 definiert. In diesem Fall gibt des WaffG die Strafen vor und nicht wie sonst üblich das Strafgesetzbuch (StGB).

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