Ist die Vorabzahlung der Kaution rechtmassig?

Ist die Vorabzahlung der Kaution rechtmäßig?

Der Mieter ist nach dem Gesetz nicht dazu verpflichtet. Vermieter die eine solche Vorabzahlung der Kaution verlangen, handeln meist nicht rechtmäßig, wenn weder eine Mietvertrag vorhanden ist noch eine Besitzeinräumung zu Gunsten des Mieters erfolgt.

Ist die Kautionsvereinbarung unwirksam?

Vereinbart der Vermieter mit dem Mieter also z.B., dass er vor Abschluss des Mietvertrags die gesamte Kaution zu zahlen hat, ist das ein Verstoß gegen § 551 Abs. 4 BGB. Die Folge ist, dass die Kautionsvereinbarung insoweit unwirksam ist und der Mieter Ratenzahlungen leisten darf (BGH, Urteil vom 13. 10. 2010, Az.: VIII ZR 98/10). IV.

Ist die Kaution vor Abschluss des Mietvertrages rechtmäßig?

Die Kaution vor Abschluss des Mietvertrages zu zahlen ist nicht besonders empfehlenswert. Der Mieter ist nach dem Gesetz nicht dazu verpflichtet. Vermieter die eine solche Vorabzahlung der Kaution verlangen, handeln meist nicht rechtmäßig, wenn weder eine Mietvertrag vorhanden ist noch eine Besitzeinräumung zu Gunsten des Mieters erfolgt.

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Ist das Recht auf Ratenzahlung der Kaution ausgeschlossen?

Dieses Recht auf Ratenzahlung der Kaution kann nicht ausgeschlossen werden. Vereinbart der Vermieter mit dem Mieter also z.B., dass er vor Abschluss des Mietvertrags die gesamte Kaution zu zahlen hat, ist das ein Verstoß gegen § 551 Abs. 4 BGB.

Kann man die Kaution auch in Raten zahlen?

Auch wenn in der Praxis häufig anders verfahren wird: Das Datum an dem der Mietvertrag unterschrieben wird, oder der Termin des Einzugs sind für die Zahlung der Mietkaution nicht von Belang. Sondern: Der Vermieter darf die Kaution das erste Mal ab dem „Datum“ verlangen, an dem der Mietvertrag beginnt. Kann man die Mietkaution auch in Raten zahlen?

Ist die Kaution eher gezahlt?

Der Vermieter hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Kaution eher gezahlt wird. Eine vertragliche Abrede zu einem früheren Zahlungstermin ist unwirksam gemäß § 551 Abs. 4 BGB, wenn der Mieter dadurch benachteiligt wird.

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Ist die Kaution ungerechtfertigt?

Behält der Vermieter die Kaution dennoch ungerechtfertigt ein, solltest du dir unbedingt rechtlichen Beistand holen, um die Kaution zuzüglich der angesparten Zinsen sowie der entstandenen Verzugszinsen zurückzufordern. Mittels eines Mahnbescheids können viele Vermieter zur Rückzahlung bewegt werden.

Warum dient die Kaution als Absicherung?

Prinzipiell dient die Kaution als Absicherung für zukünftige Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entstanden sind. Die Kaution muss darüber hinaus auch vertraglich geregelt sein, da der Mieter laut Gesetz nicht zur Zahlung einer Kaution verpflichtet ist.