Ist die verdeckte Mitarbeiteruberwachung zulassig?

Ist die verdeckte Mitarbeiterüberwachung zulässig?

Die verdeckte Mitarbeiterüberwachung verletzt in aller Regel den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte (z. B. das Recht am eigenen Bild) der Angestellten. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann eine gezielte und heimlich Arbeitsplatz-Überwachung zulässig sein. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie weit ist die Überwachung von Mitarbeitern untersagt?

Das dürfte unter den wohl ohnehin in der Unterzahl befindlichen, überwachungswilligen Arbeitgebern den Großteil abschrecken . Doch grundsätzlich untersagt ist die Überwachung von Mitarbeitern dennoch nicht. Wie weit sie gehen darf und unter welchen Umständen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch heimlich überwachen dürfen, lesen Sie im Folgenden.

Ist die Mitarbeiterüberwachung zulässig?

Mit der Mitarbeiterüberwachung ist meist eine Datenverarbeitung verbunden. Findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendung, konkretisiert es die verfassungsrechtlichen Eingriffsgrenzen. Für eine zulässige Datenerhebung, ist oftmals eine Einwilligung der Mitarbeiter erforderlich.

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Was ist Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung?

Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung. Mit der Mitarbeiterüberwachung ist meist eine Datenverarbeitung verbunden. Findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendung, konkretisiert es die verfassungsrechtlichen Eingriffsgrenzen. Für eine zulässige Datenerhebung, ist oftmals eine Einwilligung der Mitarbeiter erforderlich.

Warum ist eine Mitarbeiterüberwachung nicht zulässig?

Doch grundsätzlich gilt: Eine heimliche und umfassende Überwachung aller Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber mit entsprechender Software ist nicht zulässig. Der Einsatz von Software oder anderen Mitteln zur Mitarbeiterüberwachung ist grundlegend nur in engem Rahmen und zumeist nur bei vorher erteilter Einwilligung durch die Angestellten möglich.

Wie funktioniert eine Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz?

Es gibt unzählige Softwarelösungen, die eine Überwachung am Arbeitsplatz über den PC ermöglichen. Aktivitäten an der Tastatur, im Web, Logins, Aktivitätenverfolgung bei cloudbasierten Systemen – die Mitarbeiterüberwachung wird in der hochtechnologisierten Zeit recht einfach gemacht.

Wie geht es mit der Überwachung durch den Arbeitgeber?

Die Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann sich auch auf den Computer erstrecken. Nicht jeder Arbeitgeber verlässt sich dabei auf Ihr Wort bzw. Ihre Unterschrift, sondern greift der Sicherheit halber zur Mitarbeiterüberwachung.

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Was sind die Möglichkeiten der Arbeitsplatz-Überwachung?

Und tatsächlich sind die technischen Möglichkeiten vielfältig: von der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeitern, dem Einsatz von GPS-Trackern etwa im Lieferverkehr oder der Überwachung des PCs über unterschiedlichste Softwarelösungen. Die Arbeitsplatz-Überwachung wird zunehmend vereinfacht, doch dadurch nicht legaler.