Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt?

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt?

Eines der wichtigsten Credos im Datenschutzrecht ist der Grundsatz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann erlaubt ist, wenn eine Erlaubnisnorm greift. Der Arbeitgeber kann sich bei Arbeitnehmern als Erlaubnisnorm grundsätzlich auf § 26 Absatz 1 Satz 1 BDSG berufen.

Wie sind die berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem Zugriff zu werten?

Bei rein dienstlich zulässiger Nutzung sind die berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem Zugriff (selbstverständlich stets im Rahmen der Erforderlichkeit) in der Regel höher zu werten als die Interessen des Geschäftsführers am Nichtzugriff.

Ist ein betriebliches Erfordernis auf das E-mailfach des Arbeitnehmers zugreifen?

Entsteht ein betriebliches Erfordernis auf das E-Mailpostfach des Arbeitnehmers zuzugreifen (längere Krankheit des Arbeitnehmers, längere betriebliche Abwesenheit aus sonstigen Gründen), so kann ein Zugriff in der Regel auf § 26 Absatz 1 Satz 1 BDSG gestützt werden.

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Wie wirkt die Arbeit als freier Mitarbeiter auf die Steuern aus?

Daher wirkt sich die Arbeit als freier Mitarbeiter auf die Steuern aus. Aus Sicht des Arbeitgebers ist dies positiv: Sie müssen für diese Arbeitskraft keine Lohnsteuern zahlen und auch keine Sozialabgaben. Ein wichtiger Punkt ist darüber hinaus, dass es aber schnell zur Scheinselbstständigkeit kommen kann.

Welche Vorzüge gibt es für einen freien Mitarbeiter?

Es gibt gewisse Vorzüge: Ein freier Mitarbeiter kann sein Gehalt bspw. jedes Mal erneut verhandeln und uninteressante Aufträge ablehnen. Sie entscheiden über den Auftrag: Sie haben die Freiheit, uninteressante Aufträge abzulehnen bzw. Auftraggeber, mit denen die Zusammenarbeit in der Vergangenheit nicht gut funktioniert hat, nicht zu akzeptieren.

Wie wirkt sich die Arbeit als freier Mitarbeiter beim Finanzamt aus?

Wie wir bereits zuvor erwähnt haben, muss der Freelancer sich als solcher beim Finanzamt anmelden. Daher wirkt sich die Arbeit als freier Mitarbeiter auf die Steuern aus. Aus Sicht des Arbeitgebers ist dies positiv: Sie müssen für diese Arbeitskraft keine Lohnsteuern zahlen und auch keine Sozialabgaben.

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