Ist die Staatsanwaltschaft noch selbständig?
Nach Beendigung des Hauptverfahrens muss die Staatsanwaltschaft selbständig entscheiden, ob sie ein Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten einlegt. Doch hiermit sind die Aufgaben der Staatsanwaltschaft noch nicht beendet: Liegt ein rechtskräftiges Endurteil vor, vollstreckt die Staatsanwaltschaft dieses Urteil.
Wie kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen?
Die Staatsanwaltschaft selbst hat hierbei so gut wie keine eigenen Organe zur Durchführung der Ermittlungen. Nach Abschluss der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft einerseits eine öffentliche Anklage erheben oder aber andererseits das Verfahren gegen den Beschuldigten einstellen.
Wie kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten?
Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren einleiten und dieses betreuen. Kommt der Fall vor einen Richter, übernimmt die Staatsanwaltschaft die Anklage. Wie ist die Staatsanwaltschaft organisiert? Die Staatsanwaltschaft lässt sich in viele Teilbereiche untergliedern. Welche das konkret sind, können Sie hier nachlesen.
Warum sind die Aufgaben der Staatsanwaltschaft noch nicht beendet?
Doch hiermit sind die Aufgaben der Staatsanwaltschaft noch nicht beendet: Liegt ein rechtskräftiges Endurteil vor, vollstreckt die Staatsanwaltschaft dieses Urteil. Sie muss also dafür sorgen, dass die im Urteil festgelegte Strafe faktisch durchgesetzt wird. So muss z.B. bei einer Freiheitsstrafe ein Haftbefehl beantragt werden.
Was gehört zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft?
Zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft gehört es zunächst, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen. Erlangt sie Kenntnis über eine potentielle Straftat, aufgrund einer Strafanzeige oder auf anderem Wege, und ergibt sich daraus ein sogenannter Anfangsverdacht, ist die Staatsanwaltschaft von Amts wegen dazu verpflichtet zu ermitteln.
Ist die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verpflichtet zu ermitteln?
Erlangt sie Kenntnis über eine potentielle Straftat, aufgrund einer Strafanzeige oder auf anderem Wege, und ergibt sich daraus ein sogenannter Anfangsverdacht, ist die Staatsanwaltschaft von Amts wegen dazu verpflichtet zu ermitteln. Insofern ist sie Ermittlungsbehörde.