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Ist die Polizei und Staatsanwaltschaft selbständig?
Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nach dieser Nachricht selbständig. Bei einem Strafantrag, wird die Verfolgung eines zur Anzeige gebrachten strafbaren Verhaltens formell beantragt. Es erfolgt also die Anzeige und zusätzlich ist ein Antrag zur Verfolgung notwendig.
Ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zulässig?
Grundsätzlich ist bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts die Vereinbarung eines Erfolgshonorars nicht zulässig. Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich in § 49b Abs. (2) BRAO normiert:
Wie kann ein Rechtsanwalt beauftragt werden?
Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt mündlich oder schriftlich beauftragt werden. Der Anwaltsvertrag ist dabei an keine bestimmte Form gebunden – es reicht daher aus, dass der Mandant per Telefon den Anwalt bittet, tätig zu werden und die dafür notwendigen Informationen liefert.
Ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet eine Straftat strafrechtlich zu verfolgen?
Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich dazu verpflichtet, eine Straftat strafrechtlich auch zu verfolgen. Eine Ausnahme stellen sogenannte Bagatelldelikte dar, d. h. geringfügige Vergehen, bei denen auch die Schuld des Täters minimal ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.
Kann die Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt Anklagen?
Nicht jeder Sachverhalt gelangt zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Hält die Staatsanwaltschaft jedoch eine Verurteilung wegen des angezeigten und ermittelten Sachverhalts als hinreichend wahrscheinlich, erhebt sie Anklage beim jeweils zuständigen Gericht. Das Gericht beschließt anschließend selbständig das Hauptverfahren.
Was ist der Schuldspruch des Angeklagten?
Möglich ist ein Freispruch, eine Einstellung oder ein Schuldspruch. Der Schuldspruch des Richters ist das für den Angeklagten am stärksten belastende Urteil. Eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch steht damit fest. Den Angeklagten erwartet eine Strafe. Der Angeklagte kann gegen das ihn belastende Urteil Rechtsmittel einlegen.
Wie beginnt das Strafverfahren mit der Anzeige einer Straftat?
Das Strafverfahren beginnt mit der Anzeige einer „Straftat“ meist bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft ist „Herrin des Verfahrens“ und ermittelt selbst oder über die Polizei den zur Anzeige gebrachten Sachverhalt. Nicht jeder Sachverhalt gelangt zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft.