Ist die Lieferung sofort nach Zahlungseingang zulassig?

Ist die Lieferung sofort nach Zahlungseingang zulässig?

“Die Lieferung erfolgt i.d.R. sofort nach Zahlungseingang” ist zulässig. Das LG Hamburg entschied am 12.11.2008 (Az: 312 O 733/08), dass die Angabe “Die Lieferung erfolgt i.d.R. sofort nach Zahlungseingang” nicht deswegen unzulässig, weil die Lieferzeit damit in das Belieben des Händlers gestellt wird.

Was kann die Lieferfähigkeit eines Unternehmens beeinflussen?

Die Lieferfähigkeit eines Unternehmens kann durch folgende Faktoren beeinflusst werden: 1 schwankender Auftragseingang 2 Terminzusagen gegenüber dem Kunden, die nicht mit dem Lager bzw. der Produktion abgestimmt wurden More

Welche Lieferzeiten verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten?

“Angaben über die Lieferfrist verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten.” Dies gelte aber nur dann, wenn auch auf der Produktseite circa-Lieferzeiten genannt werden. Steht auf der Produktseite: “Die Lieferzeit beträgt 4 Tage”, darf man diese Angabe in AGB nicht wieder für unverbindlich erklären.

Was sind die Lieferzeiten in Onlineshops vorhanden?

Von “in der Regel” über “ca.” bis “Lieferung in 24 Stunden” sind alle Angaben in OnlineShops vorhanden. Was müssen Sie bei der Angabe von Lieferzeiten beachten und welche Folgen haben Fehler?

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Wie sind die Lieferzeiten in Onlineshops angegeben?

Sind Artikel nicht sofort lieferbar, müssen entsprechend die Lieferzeiten angegeben werden. Aber wie macht man das richtig? Die verschiedenen Gerichte haben da unterschiedliche Vorstellungen. Von “in der Regel” über “ca.” bis “Lieferung in 24 Stunden” sind alle Angaben in OnlineShops vorhanden.

Ist der Liefertermin verstrichen und die bestellte Ware noch nicht geliefert worden?

Ist der vereinbarte Liefertermin verstrichen und die bestellte Ware noch nicht geliefert worden, muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt werden. Verstreicht auch diese Frist, befindet sich der Verkäufer in Lieferverzug und dem Besteller können weitergehende Rechte und Ansprüche zustehen.