Ist die heimliche Videouberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Ist die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur aus einem wichtigen Grund und für einen eng bemessenen Zeitraum erlaubt. Sie darf ausschließlich in Räumen stattfinden, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Ist die Überwachungskamera am Arbeitsplatz erlaubt?

Überwachungskamera am Arbeitsplatz erlaubt? Das Gesetz verbietet sie nicht gänzlich. Auch wenn das Einverständnis die Videoüberwachung gemäß Datenschutz stützt: Nicht alle Bereiche darf der Arbeitgeber erfassen. Vor allem der Schutz privater Räume ist unumgänglich.

Ist eine Videoüberwachung zulässig?

Ohne den Verdacht einer Straftat oder Einwilligung der Arbeitnehmer geht fast nichts. Eine Videoüberwachung von Mitarbeitern ist und bleibt nur in Ausnahmefällen zulässig. Ob heimlich oder offen – Kameras sind immer heikel, wenn sie auf Arbeitsplätze gerichtet sind.

Wie darf die Kameraüberwachung untersagt werden?

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Auch wenn das Einverständnis die Videoüberwachung gemäß Datenschutz stützt: Nicht alle Bereiche darf der Arbeitgeber erfassen. Vor allem der Schutz privater Räume ist unumgänglich. Die Kameraüberwachung ist per Gesetz in Sanitär- und Umkleideräumen daher in jedem Fall untersagt.

Wie kann der Arbeitgeber eine Kamera anbringen?

Der Arbeitgeber kann nicht „einfach so“ eine Kamera anbringen. Letztes Mittel: Vor einer Videoüerwachung muss der Arbeitgeber alle anderen Möglichkeiten in Betracht ziehen und gegebenenfalls ausprobieren, bevor er tatsächlich Kameras installieren kann.

Ist eine Videoüberwachung von Mitarbeitern zulässig?

Eine Videoüberwachung von Mitarbeitern ist und bleibt nur in Ausnahmefällen zulässig. Ob heimlich oder offen – Kameras sind immer heikel, wenn sie auf Arbeitsplätze gerichtet sind.

Ist der Einsatz von Kameras erlaubt?

Praxistipp: Arbeitgeber sollten sehr zurückhaltend mit dem Einsatz von Kameras sein. Nur wenn es um den Schutz vor erheblichen Straftaten geht, ist die offene Überwachung von Arbeitsplätzen, z.B. Bankschaltern oder Zahlstellen, erlaubt.