Ist die Entlastung nicht korrekt erteilt?

Ist die Entlastung nicht korrekt erteilt?

1. Ist die Entlastung nicht korrekt erteilt, wirkt sie auch nicht haftungsbefreiend. 2. Entlastung schützt nicht vor Insolvenzverschleppung! Auch eine erteilte Entlastung schützt nicht vor Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Insolvenz stehen.

Wie ist die Entlastung des Vorstandes anzusetzen?

Anzusetzen ist die Entlastung nach dem Vortragen des Jahres- bzw. Rechenschaftsberichts, der damit die Basis für die Möglichkeit zur Entlastung ist Im Bericht selbst, aber auch in den Tätigkeiten über das Jahr verteilt, entscheidet hier die Offenheit. Denn eine Entlastung des Vorstandes kann nur im Rahmen von bekannten Handlungen erfolgen

Was kann eine Verweigerung der Entlastung sein?

Gründe für eine solche Verweigerung der Entlastung können z.B. grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung sein. Für die betroffenen Vorstände führt dies in der Regel zur Entlassung. Im Schweizer Aktienrecht wird die Entlastung des Verwaltungsrats als Décharge bezeichnet.

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Wie ist die Abstimmung über die Entlastung geregelt?

Dies ist im § 32 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nicht vergessen: Bei der Abstimmung über die Entlastung darf der Vorstand oder die Vorstandsmitglieder, über die abgestimmt wird, nicht mit abstimmen. Sonst ist der Beschluss fehlerhaft. Grundlage hierfür ist § 34 BGB.

Warum haben sie Anspruch auf Entlastung des Vorstands?

Richtig ist: Weil der Gesetzgeber die Entlastung des Vorstands nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt hat, haben Sie nur dann einen Anspruch auf Entlastung, wenn Ihre Satzung hierfür eine Grundlage bietet (OLG Köln NJW-RR 1997 S. 483).

Wie ist die Entlastung des Vorstands geregelt?

Richtig ist: Weil der Gesetzgeber die Entlastung des Vorstands nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt hat, haben Sie nur dann einen Anspruch auf Entlastung, wenn Ihre Satzung hierfür eine Grundlage bietet ( OLG Köln NJW-RR 1997 S. 483 ).

Was bedeutet die Entlastung des Geschäftsführers?

Die Entlastung des Geschäftsführers müssen die Gesellschafter ausdrücklich beschließen. Sie verzichten damit auf eventuelle Schadensersatzansprüche. Für den Geschäftsführer bedeutet das Rechtssicherheit und eine wichtige Haftungsbeschränkung. Lesen Sie, worauf Sie achten sollten.

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