Ist die Bedrohung strafbar?

Ist die Bedrohung strafbar?

Ernst wird die Sache vor allem dann, wenn die Bedrohung eine Straftat im Sinne von § 241 StGB darstellt. Auch bei Drohung mit einem Vergehen kann eine Tat strafbar sein, wenn damit jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt werden soll, vgl. § 240 StGB (Nötigung).

Was passiert wenn eine Bedrohung zur Anzeige gebracht wird?

Viele Betroffene stellen sich die Frage, was passiert, wenn eine Bedrohung zur Anzeige gebracht wird. Entgegen dem Irrglauben vieler, ist im Rahmen der Bedrohung kein Strafantrag vonnöten.

Was ist eine Freiheitsstrafe für eine Bedrohung?

Gemäß deutschem Strafrecht sieht die Bedrohung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Der Tatbestand ist somit als Vergehen ausgestaltet. Begrifflich gilt es ein solches stets von einem Verbrechen abzugrenzen.

Was ist eine Bedrohung nach einem Scherz?

Klingt das Ganze nach einem Scherz, handelt es sich um keine Bedrohung. Muss dieser jedoch den Eindruck haben, dass er gleich getötet wird, handelt es sich um eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB. Wie die Äußerung zu verstehen ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles.

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Was ist die Definition von Bedrohung?

Die Definition von Bedrohung orientiert sich am Gesetzestext im Strafgesetzbuch. Danach macht sich derjenige strafbar, der eine andere Person damit bedroht, gegen diese ein Verbrechen zu begehen. Damit nicht genug – auch wer jemanden mit einem Verbrechen bedroht, dass nicht gegen einen selber aber gegen eine…

Wie kann eine Bedrohung erfasst werden?

Auch Lebensgemeinschaften, langjährige Freundschaften oder Wohngemeinschaften können erfasst sein. Eine Bedrohung muss nicht immer von Angesicht zu Angesicht geäußert werden. Auch eine schriftliche Bedrohung per WhatsApp, im Internet oder eine Drohnachricht am Telefon kann die Strafbarkeit wegen Bedrohung nach sich ziehen.

Welche Beispiele für Bedrohung gibt es in der Rechtsprechung?

Beispiele für Bedrohung. In der Rechtsprechung ist der Grat zwischen Bedrohungen oder eben keinen oft recht schmal. So hat beispielsweise das Amtsgericht Rudolstadt im Jahr 2012 die Ankündigung eines Täters gegenüber seinem Opfer mit „Ich schlag dich tot!“ tatsächlich nicht als Bedrohung eingestuft.

Ist eine Drohung strafbar?

Damit ist so gut wie jede Drohung strafbar. Dies gilt zum Beispiel für die Androhung, einer anderen Person „eine reinzuhauen“, ihr Auto zu zerkratzen, sie kurz einzuschließen oder sexuell zu belästigen. Grundsätzlich ist es egal, ob eine Bedrohung ernst gemeint wird oder in Tat umgesetzt werden soll oder kann.

Wie erfahren Betroffene von einem wegen Bedrohung geführten Strafverfahren?

Die meisten Betroffenen erfahren von einem wegen Bedrohung geführten Strafverfahren, wenn sie von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder einen Äußerungsbogen zugeschickt bekommen haben. Wichtig ist, sich mit dem Schreiben der Polizei direkt an einen Strafverteidiger zu wenden und nichts zur Sache zu sagen.

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Was erfüllt den Straftatbestand der Bedrohung?

Den Straftatbestand der Bedrohung im Sinne des § 241 StGB erfüllt ebenfalls, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorsteht.

Ist die Bedrohung durch einen Nachbarn eine Straftat?

Die Bedrohung durch einen Nachbarn, einen Bekannten oder eine sonstige Person ist keineswegs auf die leichte Schulter zu nehmen. Immerhin handelt es sich bei der Bedrohung um eine Straftat. Unter Umständen können mit einer entsprechenden anwaltlichen Unterstützung noch Ersatzansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden, je nach Situation.

Ist eine Drohung mit einem Vergehen strafbar?

Auch bei Drohung mit einem Vergehen kann eine Tat strafbar sein, wenn damit jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt werden soll, vgl. § 240 StGB (Nötigung). Der Tatbestand des § 241 StGB ist dann erfüllt, wenn man einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht.

Ist die Bedrohung von der Nötigung bestraft?

Abzugrenzen in der Praxis ist die Bedrohung oftmals von der Nötigung nach § 240 StGB. Dort heißt es in Absatz 1: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

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Wer bedroht einen anderen Menschen?

Wer einen anderen Menschen bedroht, muss unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Näheres erfahren Sie in diesem Ratgeber. Es gibt Bedrohungen, die mal weniger ernst und die mal mehr ernst zu nehmen sind. Ernst wird die Sache vor allem dann, wenn die Bedrohung eine Straftat im Sinne von § 241 StGB darstellt.

Wie lange ist die Strafe festgesetzt?

In schwerwiegenderen Fällen ist die Strafe auf mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren Gefängnis festgesetzt. Dieser Fall tritt ein, wenn das Opfer länger als eine Woche eingesperrt wird oder durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung verursacht wird.

Wer bedroht einen Menschen mit der Begehung einer rechtswidrigen Tat?

Bedrohung (1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist die Bedrohung von Nötigung nach § 240 StGB erforderlich?

Abzugrenzen in der Praxis ist die Bedrohung oftmals von der Nötigung nach § 240 StGB. Für eine Nötigung ist also keine Drohung mit einem Verbrechen notwendig, wie es die Bedrohung nach § 241 StGB voraussetzt.

Wie ist der Tatbestand der Bedrohung geregelt?

Der Tatbestand der Bedrohung ist in § 2412 StGB geregelt. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Es muss also nicht zu einer Verletzung eines Rechtsguts kommen. Vielmehr genügt die bloße Verursachung einer Gefahr bereits, um den Tatbestand der Bedrohung bejahen zu können.