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Ist die BaFin für die Vertriebsaktivitäten zuständig?
Die BaFin ist dabei grundsätzlich für die Aufsicht über die Vertriebsaktivitäten der Versicherer zuständig, während sie die Tätigkeit der Versicherungsvermittler allenfalls mittelbar beaufsichtigt. BaFin – Navigation & Service Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenu Suche Servicemenü Hinweisgeberstelle Market Contact Group
Was ist ein Versicherungsvermittler?
Der Begriff des Versicherungsvermittlers wird in § 59 VVG definiert. Versicherungsvermittler sind nach der gesetzlichen Vorgabe Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Wichtigste Unterscheidungskriterien sind: Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherungsunternehmen oder einem anderen…
Welche Vorschriften gelten für den Versicherungsvermittler?
Wichtige Vorschriften hierzu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das in den §§ 59 ff.VVGnicht nur beschreibt, was ein Versicherungsvermittler ist, sondern auch, welche Pflichten bei der Beratung des Kunden bestehen. Auf europäischer Ebene kommen noch weitere Regelungen hinzu, die Vorgaben zum Versicherungsvertrieb machen.
Was ist eine schwarze Liste für Versicherungsvermittler?
Für Versicherungsvermittler: „Schwarze Liste“, AVAD, Unregelmäßigkeitenmeldung Das bestehende System der Aufsicht über den Vertrieb von Versicherungen ist für den Verbraucher nicht leicht verständlich. Diese Aufsicht umfasst sowohl die Tätigkeit der Versicherungsvermittler als auch die Vertriebsaktivitäten der Versicherungsunternehmen.
Welche Prämie erhalten Versicherte im Krankheitsfall?
Damit verpflichten sie sich, im Krankheitsfall einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen. Als Gegenleistung erhalten die Versicherten eine Prämie. Die Kasse zahlt eine Prämie in Höhe von 600 Euro pro Jahr. Diesen Betrag erhalten Versicherte in jedem Fall.
Welche gesetzliche Regelungen gibt es beim BaFin?
Es gibt jedoch insbesondere mit den §§ 23, 26 und 48 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gesetzliche Regelungen, die der BaFin eine Überwachung vertrieblicher Aktivitäten der Versicherer ermöglichen.