Ist die Aufzeichnung von Telefongesprachen gestattet?

Ist die Aufzeichnung von Telefongesprächen gestattet?

Die Aufzeichnung von Telefongesprächen im notwendigen Umfang ─ beispielsweise mit Kunden, zur Qualitätskontrolle ─ ist gestattet. Vorausgesetzt, deren Einwilligung und die des Mitarbeiters liegen vor ( § 28 und § 4 BDSG ). Letztere wird entweder vor jeder Aufnahme oder pauschal zu Beginn des Vertragsverhältnisses eingeholt.

Wie lange dürfen Gespräche öffentlich geführt werden?

Nach dieser Norm dürfen Gespräche, jedenfalls solange sie nicht öffentlich geführt werden, grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen aufgezeichnet werden. Anderenfalls droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Kann man unbefugt ein Telefongespräch aufzeichnen?

Zeichnen Sie unbefugt ein Telefongespräch auf, können Sie sich sogar nach § 201 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. In Ausnahmefällen können gesetzliche Erlaubnisnormen das Aufzeichnen gestatten. Ein Beispiel ist das landesrechtlich zulässige Mitschneiden von Notrufen über die Nummer 110 und 112.

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Ist das Verwenden von Gesprächen eine Straftat?

Nicht erst das Verwenden, sondern schon die Aufnahme von Gesprächen stellt eine Straftat dar. Sie sollten unbedingt, unbedingt darauf verzichten.

Ist das Abhören von privaten Telefongesprächen zulässig?

Das Abhören von privaten Telefongesprächen, beispielsweise um festzustellen, wie oft der Mitarbeiter Pausen einlegt, ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Zustimmung des Betriebsrats beziehungsweise des Personalrats zulässig. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, kannst du gegen diese Eigenmächtigkeit vorgehen.

Wie kann dein Arbeitgeber ein Verbot privater Telefonate aussprechen?

Dein Arbeitgeber kann ein grundsätzliches Verbot privater Telefonate, Nachrichten und Internetaktivitäten während der Arbeitszeit aussprechen. Das umfasst auch das Telefonieren mit dem eigenen Smartphone, nicht jedoch die Telefonie in unbezahlten Pausen.

Was ist das Telefoninterview?

Das Telefoninterview ist eine zeitgemäße Alternative zum Face-to-Face-Vorstellungsgespräch. In den meisten Fällen ist es aber nur dessen Vorstufe. Der Personaler kann via Telefon seinen Kandidatenkreis überprüfen – und verkleinern. Wenn Sie im Telefoninterview nicht überzeugen, schwinden Ihre Chancen auf den Job.

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