Ist der Versuch eines Kreditbetrugs strafbar?

Ist der Versuch eines Kreditbetrugs strafbar?

Der Versuch eines Vergehens ist aber nur dann strafbar, wenn sich dazu eine ausdrückliche Regelung im Gesetz findet. Bei § 265b StGB fehlt diese aber. Wer durch Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Vorladung mit dem Vorwurf des Kreditbetrugs erhält, sollte sich zeitnah an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.

Wer kann Beteiligter bei einem Kreditbetrug sein?

Die Frage, wer Beteiligter bei einem Kreditbetrug sein kann, wird in § 265b Absatz 3 Nr. 1 StGB erwähnt. Dies sind Betriebe und Unternehmen, die einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern. Dadurch, dass ein kaufmännischer Betrieb gefordert ist, kann der Kreditbetrug nach § 265b StGB also nicht von Privatpersonen begangen werden.

Was ist der Kreditbetrug nach § 265b StGB?

Der Getäuschte, in diesem Fall der Kreditgeber, muss durch die Täuschung einem Irrtum erliegen, woraufhin er eine Vermögensverfügung vornimmt, die seinem eigenen Vermögen schadet. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu dem Kreditbetrug nach § 265b StGB, der keinen Vermögensschaden für eine Strafbarkeit voraussetzt.

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Wie kann ich Opfer eines Betrugs erstatten?

Wer Opfer eines Betrugs wurde, kann nicht nur zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, sondern auch Strafanzeige erstatten. Dies geht kostenlos schriftlich sowie mündlich bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft.

Was ist ein Eingehungsbetrug?

Eingehungsbetrug gezählt, bei dem durch die Täuschunghandlung der Vertragsabschluss zustande kommt, wobei die versprochene Leistung viel geringer ist als sie im Vertrag selbst versprochen wurde. Beispiel: Autokaufvertrag über den bewußten Verkauf eines Unfallfahrzeuges als unfallfrei. Des Weiteren fällt hierunter der sog.

Welche Angaben werden beim Anlagebetrug gemacht?

Um eine Auszahlung des Darlehens zu erreichen, werden falsche Angaben bei der Bank gemacht und bei­spiels­wei­se Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se geschönt. Auch beim Anlagebetrug wird oft gezielt mit falschen oder un­wahr­heits­ge­mä­ßen Angaben zu Renditen und Risiken geworben.