Ist der Vermieter an den Mietspiegel gebunden?

Ist der Vermieter an den Mietspiegel gebunden?

Was viele Vermieter nicht wissen – anders als bei einer Mieterhöhung ist der Vermieter bei einer Neuvermietung nicht an den Mietspiegel gebunden. Daher darf er die Wohnung zu einer Miete vermieten, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 20\% übersteigt.

Wie weit darf der Mietspiegel überschritten werden?

Zulässige Mieterhöhung – FAQ Mit Inkrafttreten der Mietpreisbremse am 1. Juni 2015 darf die Miete bei einer Neuvermietung maximal 10\% über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen. Gibt es keinen Mietspiegel darf die neue Miete bis zu 20\% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wie funktioniert der Mietspiegel?

Ein Mietspiegel ist nicht anderes als eine Tabelle, die über das Mietpreisniveau in einer Stadt oder einem Gebiet informiert. In der Tabelle werden Mietpreise erwähnt, die für bestimmte Wohnungstypen je nach Baujahr, Lage, Größe und Ausstattung gelten.

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Wie oft wird Mietspiegel aktualisiert?

Um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB handelt es sich, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (zum Beispiel der örtliche Mieterverein) anerkannt wird.

Welche Vorgaben bestimmen den Mietpreis?

Gut zu wissen. Die Lage, der Zustand und die Ausstattung eines Objekts bestimmen den Mietpreis. Beachten Sie aktuelle gesetzliche Vorgaben wie die Mietpreisbremse.

Ist der Mietpreis zu niedrig angesetzt?

Ist der Mietpreis zu niedrig angesetzt, verzichten Sie auf angemessene Mieteinnahmen, müssen aber trotzdem für die Instandhaltungskosten des Objekts aufkommen. Ist er zu hoch angesetzt, wird es je nach Lage schwer geeignete Mieter zu finden. Die Immobilie steht meist über einen längeren Zeitraum leer und die Mieteinnahmen entfallen.

Wie wurde die Mietpreisbremse eingeführt?

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes speziell in den Ballungsgebieten hat der Gesetzgeber mit dem Mietnovellierungsgesetz 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Nach der Rechtsverordnung der Landesregierung (§ 556d Abs. 1 BGB) werden die Städte und Gemeinden für die die Bremse gilt zunächst für fünf Jahre bestimmt.

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Ist die ortsübliche Miete stärker als die Inflation?

Steigt die ortsübliche Miete stärker als die Inflation, sind trotzdem nur Mieterhöhungen gemäß der Indexänderung möglich. Gerade in Städten, in denen die Mieten durch die Decke gehen, kann die Miete nach einiger Zeit dann unterhalb des ortsüblichen Niveaus liegen.