Ist der Erhalt von Pflegegeld steuerpflichtig?

Ist der Erhalt von Pflegegeld steuerpflichtig?

Wenn Sie das Pflegegeld von Ihrer Pflegeversicherung erhalten, ist es steuerfrei. So bleibt es auch, wenn Sie das Pflegegeld an einen Sie versorgenden Angehörigen weiterleiten, der Ihnen nahesteht und damit eine sogenannte „sittliche Pflicht“ zur Pflege erfüllt (§ 3 Nr.

Für was muss ich das Pflegegeld benutzen?

Das Pflegegeld dient dazu, pflegebedürftigen Personen, die nicht in eine stationäre Pflegeeinrichtung wollen, eine häusliche Pflege zu ermöglichen. Das Pflegegeld dient zur finanziellen Unterstützung für Pflegeleistungen im Bereich der Haushaltsführung, körperlichen Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung.

Werden Pflegegeld angerechnet?

Nein, das Pflegegeld stellt einen Sonderfall dar. Es darf nicht als Einkommen gewertet und auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden. Dennoch kann es vorkommen, dass Jobcenter Pflegegeld fälschlicherweise als Einkommen berücksichtigen und dadurch die Hartz-4-Leistungen mindern.

Ist das Pflegegeld steuerfrei?

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Nicht für jeden ist das Pflegegeld steuerfrei. Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Deshalb ist das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeleitet, müssen diese ebenfalls keine Steuern bezahlen, sofern sie sonst keine Vergütung für die…

Warum muss man das Pflegegeld versteuern?

Der nachfolgende Personenkreis muss jedoch das Pflegegeld NICHT versteuern, da er unter das Steuerprivileg fällt: Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Deshalb ist das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei.

Sind Zahlungen an die Pflegeperson steuerfrei?

Die Zahlungen an die Pflegeperson sind auch dann steuerfrei, wenn der Pflegebedürftige anstelle des Pflegegeldes nach dem SGB XI folgende Leistungen erhält: Erstattungen von Krankenversicherungen für häusliche Pflege durch Privatpersonen, für selbst beschaffte Haushaltshilfen und sog.

Wer bezahlt vom Pflegebedürftigen das Pflegegeld?

Sie pflegen einen Angehörigen und er oder sie bezahlt Sie vom eigenen Pflegegeld. Alle Personen (z.B. die Kinder, die Nachbarn), die vom Pflegebedürftigen das Pflegegeld weitergereicht bekommen, brauchen dies in der Steuererklärung nicht anzugeben.

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