Ist der Ehepartner in Insolvenz?

Ist der Ehepartner in Insolvenz?

Etwas anderes gilt dann, wenn der Ehepartner, von dem die Zustimmung begehrt wird, sich in Insolvenz befindet. Hier ist der Anspruch auf Zustimmung nicht gegen den anderen Ehepartner, sondern gegen den Insolvenzverwalter des insolventen Ehegatten zu richten ( Entscheidung des BGH, Az.: IX ZR 8/06, FamRZ 2007, S. 1320 ).

Ist der Ehepartner von der Privatinsolvenz betroffen?

Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht. Liegt das Einkommen des nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Ehegatten über der Pfändungsgrenze, so kann das Insolvenzgericht ihn verpflichten, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Wie haftet ein Ehepartner für die Schulden des anderen?

Ein Ehepartner haftet auch nicht für die Schulden des anderen, wenn kurz vor oder nach der Eröffnung der Privatinsolvenz geheiratet wird. In sehr seltenen Fällen haftet der Ehepartner allerdings doch für die Schulden des anderen. Dann können die Gläubiger auch Rückgriff auf den Ehepartner nehmen. Diese Haftung folgt aus § 1357 BGB.

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Ist eine gemeinsame Privatinsolvenz möglich?

Eine gemeinsame Privatinsolvenz für Eheleute gibt es nicht. Jeder muss das Verfahren für sich selbst durchlaufen. Dementsprechend hat bei der Privatinsolvenz ein Ehepaar keinen gemeinsamen Selbstbehalt. Allerdings kann der Freibetrag erhöht werden, wenn der Schuldner seinem Ehepartner zu Unterhalt verpflichtet ist.

Was gilt für die Privatinsolvenz?

Gleiches gilt für die Privatinsolvenz: Wenn eine Zugewinngemeinschaft vorliegt, darf nur das Vermögen und Einkommen der von der Insolvenz betroffenen Person gepfändet werden. Das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners ist nicht Gegenstand der Insolvenzmasse.

Ist das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners Gegenstand der Insolvenzmasse?

Das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners ist nicht Gegenstand der Insolvenzmasse. Wenn sich die Ehepartner auf den vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft geeignet haben, sieht die Gesetzeslage anders aus. Bei dieser Form der Ehe werden die Vermögen der Partner grundsätzlich als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet.

Ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz betroffen?

Grundsätzlich ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz des anderen betroffen, es gibt aber Ausnahmen. Im Allgemeinen haftet jeder Mensch nur für seine eigenen Schulden, nicht für die Schulden seines Ehepartners, seiner Kinder oder anderer Personen.

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Welche unterhaltsberechtigung hat der Ehepartner in der Insolvenz?

Unterhaltsberechtigung hinzuverdienender Ehepartner in der Insolvenz. Nach der Zivilprozessordnung muss der Gläubiger die Unterhaltsberechtigung des Ehepartners vor Gericht bestreiten und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen. Bis dahin gilt der Ehepartner unabhängig von der Höhe des Einkommens als unterhaltsberechtigt.

Was ist ein Ausgleich für den Verlustvortrag des insolventen Ehepartners?

Ein Ausgleich für die Nutzung eines Verlustvortrages des insolventen Ehepartners steht dem Insolvenzverwalter nicht zu, denn dieser habe lediglich einen Anspruch so gestellt zu werden, wie er bei getrennter Veranlagung des insolventen Ehegatten stünde. Dieses Ergebnis wird bereits durch die Leistung eines Nachteilsausgleiches erzielt.


Ist der Ehepartner zahlungsunfähig?

Die Folge ist, dass jeder sein eigenes Vermögen verwaltet und auch jeder für seine eigenen Schulden haftet. Eine Haftung des Ehepartners liegt dann nicht vor. Wird einer der Ehegatten zahlungsunfähig, so muss der andere also nicht für dessen Schulden aufkommen.

Was ist die Privatinsolvenz?

Das ist in § 1360a Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Laut diesem muss ein Ehegatte die Kosten eines Rechtsstreits vorschießen, wenn der Ehepartner nicht dazu in der Lage ist. In diesem Zusammenhang kann die Privatinsolvenz also das Ehepaar – egal ob mit oder ohne Kind – gemeinsam betreffen .

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