Ist der Diebstahl erforderlich?

Ist der Diebstahl erforderlich?

Für den Diebstahl ist erforderlich, dass die Sache einem anderen weggenommen wurde. Die Wegnahme liegt vor, wenn fremder Gewahrsam an der Sache gegen den Willen des Berechtigten gebrochen und neuer Gewahrsam begründet wird. Es muss also zunächst Gewahrsam eines anderen an der Sache bestehen.

Was ist der Diebstahl im Strafrecht?

Der Diebstahl ist eines der am häufigsten begangen Delikte im Strafrecht. Dies liegt auch daran, dass die Vorschriften des Diebstahls sehr umfangreich sind und es nicht nur den „einfachen“ Diebstahl gibt.

Wie lautet der Diebstahl im Strafgesetzbuch?

Der Diebstahl ist im Strafgesetzbuch in § 242 StGB geregelt und lautet wie folgt: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Was ist die Definition von Diebstahl im StGB?

Diebstahl im StGB (© Photographee.eu / Fotolia) Die Definition von Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueigenen.

Was bedeutet Diebstahl als Tathandlung?

Diebstahl setzt als Tathandlung die Wegnahme der fremden beweglichen Sache voraus. Unter einer Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams zu verstehen. Von Relevanz ist also zunächst die Frage, was mit dem Begriff „ Gewahrsam “ gemeint ist.

Wie normiert das deutsche Strafrecht den Diebstahl?

Das deutsche Strafrecht normiert den Diebstahl in § 242 StGB. Der Grundtatbestand des Diebstahls ist zunächst in § 242 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) normiert. Darin ist festgelegt, dass das Delikt mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Es handelt sich mithin um ein sogenanntes Vergehen.

Wie lange reicht eine Anzeige wegen Diebstahl aus?

Eine bloße Anzeige wegen Diebstahl reicht in derartigen Fällen nicht aus. Wer hierbei wünscht, dass der Dieb behördlich verfolgt wird, muss einen entsprechenden Strafantrag stellen. Die Antragsfrist beträgt hierbei drei Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.

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