Ist der Besitz von Haschisch und Marihuana strafbar?

Ist der Besitz von Haschisch und Marihuana strafbar?

Der Besitz von Haschisch und Marihuana ist strafbar (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG). Allerdings stellt sich die Frage, was konkret unter Besitz zu verstehen ist.

Ist Cannabis-Pflanze strafbar?

Unabhängig davon, in welcher Form man auch immer Produkte der Cannabis-Pflanze zu sich nimmt, ist der Besitz und der Erwerb dieser Droge strafbar. Doch man hört immer wieder von Freimengen, die erlaubt sind.

Was ist der Strafrahmen für Cannabis?

Der Strafrahmen ist der gleiche wie beim Besitz: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Theoretisch gilt hier auch die Eigenbedarfsgrenze. Aber: „Baut man selbst Cannabis an, kommt man schnell auf eine nicht geringe Menge“ warnt Rechtsanwältin Lederer.

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Wann darf man Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen?

Seit März 2017 ist es Ärzten in Deutschland erlaubt, Patienten Cannabis auf Rezept zu verschreiben. Eine Sonder­ge­neh­migung ist nicht mehr notwendig. Zeit für einen Blick auf geltendes Recht zum Anbau, Konsum und Mitführen von Cannabis. Schwer­kranke können in Deutschland künftig Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen.

Wie kann der Anbau von Cannabis strafbar werden?

BtMG Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis strafbar, sofern sind ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgen.

Kann man mit Cannabis Bewährungsstrafe rechnen?

Da Cannabis im Verhältnis zu anderen Drogen deutlich weniger gefährlich ist, können Sie – eine entsprechend gute Verteidigungsstrategie vorausgesetzt – sogar dann noch mit einer Bewährungsstrafe rechnen, wenn Sie mit einer Menge Cannabis erwischt wurden, die sich nicht mehr im Gramm-, sondern im Kilobereich bewegt.

Ist der Besitz strafbar?

Der Besitz ist strafbar, da hier (zumindest aus der Begründung des Gesetzgebers) eine Fremdgefährdung weiterer Personen durch die Gefahr der Weitergabe nicht ausgeschlossen werden kann. Das BtMG schützt insoweit die (altmodisch) Volksgesundheit. Der straflose Konsum sollte aber nicht unterschätzt werden.

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Warum gehört Cannabis zu den verbotenen cannabismitteln?

Laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gehört Cannabis zu den sog. „nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln“. Das bedeutet: Anbau, Kauf, Verkauf und Besitz sind unabhängig von der Menge verboten.

Ist der Anbau von Cannabis strafbar?

Man macht sich aber auch dann des Anbaus von Cannabis strafbar, wenn man Cannabissamen aussäht und dann der Witterung überlässt. Außerdem spricht man auch bei der Aufzucht von nicht wirkstoffhaltigen BtM-Pflanzen von Anbau. Der Anbau ist gegeben, egal, ob Aufzucht und Pflege zum späteren Konsum erfolgen,…

Wie ist Cannabis verschreibungsfähig?

Seit Mai 2011 in Deutschland, mit der Verkündung der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt, ist Cannabis, sofern es für die Zubereitung von Arzneimitteln verwendet wird, verkehrsfähig und cannabishaltige Fertigarzneimittel verschreibungsfähig.

Was will die Bundesregierung für den Cannabis-Besitz verfolgen?

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, plädierte im August 2021 dafür, Cannabis-Besitz bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm künftig als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und nicht mehr als Straftat.

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Sowohl der Anbau zu Zierwecken, zum eigenen Verzehr oder zu sonstigen Zwecken, beispielsweise aus biologischem Interesse, ist strafbar. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Täter Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Grundstücks oder der Wohnung ist, auf welchem bzw. in welcher der Täter den Anbau von Cannabis vornimmt.

Kann die Erteilung einer Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis erwartet werden?

Grundsätzlich kann die Erteilung einer Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken nicht erwartet werden.

Was sind die Ausnahmegenehmigungen für die medizinische Verwendung von Cannabis?

Seit Anfang 2009 gab es die ersten Ausnahmegenehmigungen für die medizinische Verwendung von Cannabis. Dieses wurde über eine Apotheke aus den Niederlanden bezogen. Der Cannabiswirkstoff Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) unterliegt der Anlage II des BtMG. Seit Mai 2011 in Deutschland, mit der Verkündung der 25.