Ist der Arbeitnehmer durch Diskriminierung betroffen?

Ist der Arbeitnehmer durch Diskriminierung betroffen?

Ist der Arbeitnehmer durch Diskriminierungen seitens des Arbeitgebers betroffen, muss dieser laut Gesetz die Möglichkeit haben, sich an eine für alle Unternehmen vorgeschriebene Beschwerdestelle zu wenden. Betroffene können Schadensersatz oder Entschädigungen vom Arbeitgeber einklagen.

Was kann die Diskriminierung am Arbeitsplatz beeinflussen?

Die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der ethnischen Herkunft beeinflusst nicht nur das Arbeitsklima, sondern kann für die Opfer einen hohen Leidensdruck mit beruflichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Wann liegt eine unmittelbare Diskriminierung am Arbeitsplatz vor?

Eine unmittelbare Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der ethnischen Herkunft liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Herkunft eine offen gezeigte benachteiligende Behandlung erfährt. Zu diesem Tatbestand zählen auch Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine gezielte Benachteiligung zu erwirken.

Wie soll ein Anspruch auf Schadensersatz gestellt werden?

Bei Vertragsverstößen soll der Geschädigte so gestellt werden, als hätte der Verursacher sich ordnungsgemäß verhalten. Für einen Anspruch auf Schadensersatz muss es eine rechtliche Grundlage geben. Zudem muss der entstandene Schaden sowie der Verursacher eindeutig belegt sein.

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Wie kann eine Diskriminierung sich äußern?

Denn Diskriminierung kann sich bereits subtil, das heißt mittelbar äußern. So zum Beispiel, wenn für eine Stelle herausragende Kenntnisse in einem Bereich gefordert werden, die nicht unmittelbar mit der Stelle zusammenhängen. Oder die Arbeit wäre mit deutlich geringerem Anspruch ebenfalls zu erledigen.

Wie können sie sich gegen Diskriminierungen wehren?

Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren. Wenn Sie zunächst Rat brauchen: Fragen Sie bei Ihrer Ar­beit­er­kammer oder Fachgewerkschaft nach. Wenn es zum Rechtsstreit kommt: Sie können beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.