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Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen?
Früher musste der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung unaufgefordert ausfüllen und dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aushändigen. Dies wurde zum 1. Januar 2016 geändert: Nunmehr besteht die Pflicht zum Ausfüllen nur noch auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit oder des Arbeitnehmers.
Was steht in einem arbeitsnachweis?
Die Arbeitsbescheinigung muss auf einem bestimmten Vordruck erstellt werden, den die Arbeitsagentur ausgibt. Insbesondere ist Folgendes anzugeben: Name und Anschrift des Arbeitnehmers. Genaue Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers.
Wie verschicken sie Bewerbungsunterlagen?
Wünscht ein Arbeitgeber vollständige Bewerbungsunterlagen, verschicken Sie: Zeugnisse und gegebenenfalls weitere Anlagen. Eine Kurzbewerbung oder Kurzprofil ist vor allem bei Initiativbewerbungen und bei Aushilfs- oder Studentenjobs üblich. Der Lebenslauf kann sehr knapp gehalten werden und sollte höchstens eine DIN-A4-Seite lang sein.
Wie können sie ihre Bewerbungsunterlagen bearbeiten?
An speziellen Computer-Arbeitsplätzen können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen erstellen und bearbeiten. Außerdem können Sie innerhalb der Themeninsel „Bewerbung“ Dokumente einscannen, drucken oder auf einem USB-Stick speichern.
Wie verschicken sie eine Bewerbung per Post?
Bei einer Bewerbung per Post verschicken Sie keine Originale sondern Kopien. Arbeitgeber verlangen zum Teil weitere Anlagen zum Lebenslauf, etwa ein Motivationsschreiben. Machen Sie in darin deutlich, was Sie an der Stelle und dem Unternehmen besonders interessiert.
Wie bewerben sie sich bei der E-Mail-Bewerbung?
Bei der E-Mail- oder Online-Bewerbung fügen Sie Ihre gescannte Unterschrift in das Dokument ein. Bewerben Sie sich per Brief, unterschreiben Sie den Lebenslauf mit komplettem Vor- und Nachnamen. Manche Arbeitgeber erwarten anonymisierte Lebensläufe.