Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Uberprufung zu verlangen?

Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Überprüfung zu verlangen?

Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber in § 275 SGB V die Möglichkeit eingeräumt, bei begründeten Zweifeln die zuständige Krankenhasse zur Überprüfung aufzufordern. Die Krankenklasse ist dann verpflichtet den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung zu beauftragen.

Was darf der Arbeitgeber nach der Erkrankung des Arbeitnehmers Fragen?

Fragerecht. Der Arbeitgeber darf nach dem Grund der Erkrankung (Diagnose) des Arbeitnehmers fragen. Eine solche Frage ist nicht generell verboten. Gerade in kleineren Betrieben besteht oft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Vertrauensverhältnis; man unterhält sich z.B. auch über private Angelegenheiten.

Wie kann die Krankenkasse die Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholen?

Die Prüfung hat unverzüglich nach Vorlage der ärztlichen Feststellung über die Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt.

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Wer darf dem Arbeitgeber Auskunft über die Arbeitsunfähigkeit geben?

Weder die Krankenkasse, noch der behandelnde Arzt (Schweigepflicht) dürfen dem Arbeitgeber – auf Nachfrage – den Grund der Erkrankungen mitteilen und damit Auskunft über die U rsache der Arbeitsunfähigkeit geben!

Ist der frühere Arbeitgeber verpflichtet Auskunft zu geben?

Der frühere Arbeitgeber ist nicht verpflichtet am Telefon Auskunft zu geben. Geht er aber auf die Erkundigungsversuche des neuen Arbeitgebers ein, hat er genauso wie beim Arbeitszeugnis auf die Balance zwischen der Wahrheitspflicht auf der einen Seite und der Wohlwollenspflicht auf der anderen…

Ist ein Anruf beim alten Arbeitgeber zulässig?

Daher ist davon auszugehen, dass ein Anruf beim früheren Arbeitgeber ohne Einwillung des Bewerbers nicht zulässig ist. Auch wenn zu beobachten ist, dass in der Bewerbungsrealität dennoch häufig ohne ausdrückliche Zustimmung angerufen wird. Bewerbung: Anruf beim alten Arbeitgeber