Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist der Arbeitgeber verpflichtet Auskunft über den Arbeitnehmer zu geben?
- 2 Wann dürfen Anfragen durch den neuen Arbeitgeber gestellt werden?
- 3 Was muss der Arbeitgeber für die Beantwortung seiner Fragen haben?
- 4 Welche Auskunftspflicht hat der Arbeitgeber?
- 5 Welche Auskunftspflichten hat der Arbeitgeber gegenüber dem neuen Arbeitgeber?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet Auskunft über den Arbeitnehmer zu geben?
Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, einem neuen Arbeitgeber sorgfältige und wahrheitsgemäße Auskunft über den Arbeitnehmer zu geben, wenn ein besonderes Interesse des Arbeitnehmers an der Auskunftserteilung besteht und der Arbeitnehmer eine Einwilligung zum Austausch der Informationen erteilt hat. [1] S. § 26 BDSG.
Wann dürfen Anfragen durch den neuen Arbeitgeber gestellt werden?
Anfragen dürfen durch den neuen Arbeitgeber beim bisherigen Arbeitgeber daher grundsätzlich nur dann gestellt und von diesem auch nur dann beantwortet werden, wenn der Arbeitnehmer eine entsprechende Einwilligung erteilt hat. Bei einer solchen Auskunft sind die Grundsätze anzuwenden, die für das qualifizierte Zeugnis gelten.
Wie hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu unterrichten?
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihrer Einordnung in den Betriebsablauf zu unterrichten; ebenso ist der Arbeitnehmer über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich rechtzeitig zu unterrichten.
Wie kann der Anspruch auf Auskunft verweigert werden?
Metadaten nach Art. 15 Abs. 1 S. 1 DSGVO. Mit dem Verweis auf früher erteilte Auskünfte kann der Anspruch auf Auskunft nicht verweigert werden, weil sich seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Auskunftserteilung die Daten geändert haben könnten.
Was muss der Arbeitgeber für die Beantwortung seiner Fragen haben?
Der Arbeitgeber muss also ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Fragen haben. Dies sollte nur dann der Fall sein, wenn die Datenerhebung durch den Arbeitgeber für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist.
Welche Auskunftspflicht hat der Arbeitgeber?
Dabei werden der Inhalt und der Umfang der Auskunftspflicht maßgeblich von der Art der Tätigkeit und den Einwirkungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bestimmt. Der Arbeitgeber muss also ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Fragen haben.
Warum muss der Arbeitgeber auch Verantwortung übernehmen?
Der Arbeitgeber muss außerdem kontrollieren, dass alle geplanten Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz auch tatsächlich umgesetzt werden. Weil Verantwortung auch Haftung bedeutet, muss er dabei für etwaige Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftatbestände rechtlich einstehen.
Wie darf der Arbeitgeber die Betriebsferien anordnen?
Der Arbeitgeber darf zudem unter bestimmten Umständen Betriebsferien anordnen und bestimmen, dass alle Mitarbeiter in diesem Zeitraum Urlaub nehmen. Auch dann darf er aber nur einen Teil des zur Verfügung stehenden Jahresurlaubs verplanen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 1981 in einem Grundsatzurteil festgehalten (AZ 1 ABR 79/79).
Welche Auskunftspflichten hat der Arbeitgeber gegenüber dem neuen Arbeitgeber?
1 Auskunftspflichten des Arbeitgebers. Auskünfte gegenüber dem neuen Arbeitgeber über jetzige oder frühere Arbeitnehmer braucht der Arbeitgeber, abgesehen vom Zeugnis, grundsätzlich nicht zu geben, auch nicht gegenüber sonstigen Dritten (gegenüber Behörden siehe unten).