Ist der Arbeitgeber verpflichtet arztliche Untersuchung zu verlangen?

Ist der Arbeitgeber verpflichtet ärztliche Untersuchung zu verlangen?

Der Arbeitgeber verlangt ärztliche Untersuchung – das sind Ihre Rechte. Ein Arbeitnehmer ist eindeutig nicht verpflichtet, den Arzt des Vertrauens des Arbeitgebers aufzusuchen und sich untersuchen zu lassen. Arbeitgeber versuchen zwar immer wieder, die Krankheit herauszubekommen. Dies dürfen Sie jedoch nicht.

Ist der Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt?

Es gibt kein Gesetz, dass den Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt. Deshalb muss die Behandlung möglichst in der Freizeit erfolgen, gerade bei Vorsorgeuntersuchungen, für die es keine akute Notwendigkeit gibt.

Ist der Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall Pflicht?

Der Weg nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt ist Pflicht. Aber zählt der Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall zur Arbeitszeit? Dazu urteilte das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1984 [Az. 5 AZR 92/82], dass eine Vergütung nur vom Arbeitnehmer verlangt werden kann, wenn der Arztbesuch notwendig war.

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Ist der Arztbesuch eine Privatsache des Arbeitnehmers?

Arztbesuche sind eine Privatsache des Arbeitnehmers. Der Arztbesuch während der Arbeitszeit wird vom Gesetz daher nur im Ausnahmefall gestattet. Sofern keine akute Erkrankung vorliegt, muss der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise versuchen, den Arztbesuch in seine Freizeit zu legen.

Kann der Arbeitgeber eine medizinische Untersuchung veranlassen?

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat.

Was darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber mitteilen?

Im Anschluss an die Untersuchung darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber lediglich mitteilen, ob ein Arbeitnehmer für eine bestimmte Arbeitsaufgabe geeignet, eingeschränkt geeignet oder nicht geeignet ist. Die Mitteilung hat sich also auf das Ergebnis der medizinischen Untersuchung zu beschränken.

Was darf der Arbeitgeber nach der Erkrankung des Arbeitnehmers Fragen?

Fragerecht. Der Arbeitgeber darf nach dem Grund der Erkrankung (Diagnose) des Arbeitnehmers fragen. Eine solche Frage ist nicht generell verboten. Gerade in kleineren Betrieben besteht oft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Vertrauensverhältnis; man unterhält sich z.B. auch über private Angelegenheiten.

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Kann der Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?

Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits früher, z. B. schon ab dem ersten Tag der Krankheit, vorgelegt wird ( § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG ). Ein sachlicher Grund ist dafür nicht erforderlich.

Kann der Arbeitgeber die Krankheit herausbekommen?

Arbeitgeber versuchen zwar immer wieder, die Krankheit herauszubekommen. Dies dürfen Sie jedoch nicht. Sie haben sogar das Recht in einem solchen Fall, Ihren Arbeitgeber anzulügen. Er darf Ihnen keine Fragen nach Ihrer Krankheit stellen und erst recht darf der Arzt ihm keine Informationen erteilen.

Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit mitteilen?

Der Arbeitnehmer kann – soweit dies unternehmensintern nicht anders geregelt ist – die Mitteilung telefonisch, per SMS oder per E-Mail anzeigen. Nicht mehr unverzüglich dürfte hingegen aufgrund der Zustellzeiten die Anzeige per normalem Brief sein. Der Mitarbeiter muss auch mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.