Ist der Arbeitgeber grundsatzlich fur eine ordentliche Kundigung zustandig?

Ist der Arbeitgeber grundsätzlich für eine ordentliche Kündigung zuständig?

Richtig ist, dass der Arbeitgeber grundsätzlich für eine ordentliche Kündigung einen Kündigungsgrund braucht. Auch wenn er diesen nicht in der Kündigungserklärung angeben muss, so muss doch ein Grund vorhanden sein. Allerdings geht dies nur dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Was muss der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung angeben?

Zusammenfassung: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung nicht den Kündigungsgrund angeben. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Bei einer außerordentlichen Kündigung hat aber der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber den Grund nachträglich mitteilt (§ 626 Abs. 2 Satz 3 BGB).

Ist eine ordentliche Kündigung ohne Grund möglich?

Eine ordentliche Kündigung ohne Grund ist aber für den Arbeitgeber nur möglich, wenn auf den Arbeitsvertrag NICHT das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) angewendet wird. Denn gilt das KSchG, muss der Arbeitgeber einen gesetzlichen Kündigungsgrund geltend machen können, um einen Arbeitsvertrag ordentlich beenden zu können – das legt § 1 KSchG fest.

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Kann ein Arbeitnehmer ohne Grund kündigen?

Gilt das KSchG in einem Unternehmen, kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht ohne Grund kündigen. Gesetzliche Gründe für eine solche Kündigung können dann in der Person des Arbeitnehmers liegen, in seinem Verhalten oder in betrieblichen Erfordernissen.

Warum muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund angeben?

Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund nicht angeben. Die Angabe des Grundes der Kündigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung (so auch das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.9.2004 EzA § 242 BGB).

Ist der Kündigungsgrund ausreichend?

Es ist kein ausreichender Kündigungsgrund, wenn dem Erwerber die Lohnkosten für die „alten“ Arbeitnehmer zu teuer sind. Das Gesetz lässt nur bestimmte Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung zu.