Ist der Arbeitgeber berechtigt am Zugriff auf den E-Mail-Account?

Ist der Arbeitgeber berechtigt am Zugriff auf den E-Mail-Account?

Hiernach muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse am Zugriff auf den E-Mail-Account haben. Erneut ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich: Eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers gegen diejenigen des Geschäftsführers oder Vorstandes muss zu Gunsten des Arbeitgebers ausfallen.

Warum muss der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach zugreift?

Es muss einen Grund geben, wenn der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters zugreift. Zudem dürfen dem Arbeitgeber keine milderen Mittel zur Erreichung des Ziels sowie zur Erfüllung des Zwecks zur Verfügung stehen (z.B. eine Weiterleitung der E-Mails durch den Mitarbeiter selber).

Wie wird die geschäftliche E-Mail gespeichert?

D.h. die geschäftliche E-Mail wird zunächst einmal auf einem Server des E-Mail-Anbieters gespeichert. Auch dieser Umstand ist datenschutzrechtlich problematisch, denn es besteht faktisch fast immer die Möglichkeit, dass der Anbieter auf die E-Mail zugreifen kann.

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Ist der Zugriff auf den E-Mail-Account gedeckt?

Zum anderen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Zugriff auf den E-Mail-Account von einer Erlaubnisnorm gedeckt ist. Bisher herrscht unter den Rechtswissenschaftler die Ansicht, dass der Arbeitgeber zum Anbieter von TK-Diensten wird, wenn er seinen Mitarbeitern die private Nutzung von E-Mail ermöglicht.

Warum dürfen Arbeitgeber E-Mails nicht lesen?

Arbeitgeber dürfen E-Mails nur bei einem begründeten Verdacht lesen Selbst wenn Arbeitgeber*innen festgelegt hat, dass Mitarbeiter die ihnen zur Verfügung gestellten Geräte nicht zu privaten Zwecken nutzen dürfen, darf sie dennoch nicht die E-Mails lesen.

Was sind die Gründe für eine Anzeige gegen den Arbeitgeber?

Dabei können die Gründe für eine Anzeige gegen den Arbeitgeber vielfältig sein. Einige Beispiele dafür: Zur Anzeige gegen den Arbeitgeber kommt es, weil dieser gegen Vorschriften der Lebensmittelhygiene oder Lebensmittelkennzeichnung verstößt.

Kann eine Mitarbeiterin ihre E-Mails missbraucht werden?

Selbst wenn der begründete Verdacht vorliegt, dass eine Mitarbeiterin ihr Gerät für eine Straftat missbraucht, darf ihre Chefin die E-Mails nicht kontrollieren. Sobald die private Nutzung erlaubt oder geduldet wird, gilt automatisch das Fernmeldegeheimnis – das Arbeitgeber nicht umgehen dürfen.

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