Inhaltsverzeichnis
Ist der Anspruch durchsetzbar?
Ein Anspruch ist dann durchsetzbar, wenn dem keine Einreden (sog. rechtshemmende Einwendungen) entgegenstehen. Gemeint sind insbesondere solche Einreden, die ein Zurückbehaltungsrecht (ZBR) begründen (z.B.: §§ 273, 320 BGB). Ebenso ist auch die Verjährung nach §§ 214 Absatz 1, 194 Absatz 1 BGB eine Einrede.
Wann ist Anspruch nicht durchsetzbar?
trotzdem nicht geltend gemacht werden kann • Der Anspruch ist nicht durchsetzbar bei rechtshemmenden Einreden, z.B. Merke: Eine Person hat grundsätzlich nur dann einen Anspruch, wenn dieser Anspruch entstanden ist, nicht erloschen ist und auch durchsetzbar ist!
Wann ist Anspruch fällig und durchsetzbar?
Ein Anspruch ist rechtlich durchsetzbar, wenn die Forderung nach § 271 BGB@ fällig ist, d.h. der Gläubiger die Leistung verlangen kann. Trotz Fälligkeit der Leistung ist der Anspruch nicht durchsetzbar, wenn der Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen kann.
Was in Anspruch nehmen?
(für sich) beanspruchen · (für sich) in Anspruch nehmen (zu) · (für sich) reklamieren (dass) · (etwas) von sich behaupten · anerkannt wissen wollen (geh.)
Was ergibt sich aus dem Anspruch im Einzelfall?
Der Rechtssatz, aus dem sich der Anspruch im Einzelfall ergibt, ist für diesen Fall die Anspruchsgrundlage. Sie kann sowohl eine Gesetzesbestimmung als auch eine vertragliche Regelung sein. Der Anspruch verschafft dem Anspruchsinhaber nicht automatisch auch die Rechtsposition, auf die der Anspruch gerichtet ist.
Was ist Anspruch in der Rechtswissenschaft?
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten. Im Gegensatz zum objektiven Recht geben diese dem Einzelnen eine konkrete Rechtsmacht.
Was ist Anspruch im Sinne des Prozessrechts?
Zum Anspruch im Sinne des Prozessrechts, siehe Streitgegenstand. Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten.
Welche Bedeutung hat das Anspruch für das Zivilrecht?
Die Bedeutung des Anspruchs für das Zivilrecht wird deutlich, wenn das gesamte Zivilrecht als Anspruchssystem begriffen wird. Dem liegt die Auffassung zugrunde, dass die römisch-rechtlich geprägte Lehre vom Anspruch ein Schlüssel zum Verständnis für die Anwendung der zivilrechtlichen Gesetze, insbesondere des BGB, darstellt.