Ist das Verfahren vor dem Familiengericht geregelt?

Ist das Verfahren vor dem Familiengericht geregelt?

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Verfahren vor dem Familiengericht ist in dem seit dem 01.09.2009 geltenden Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG geregelt, das teilweise auf Vorschriften der Zivilprozessordnung – ZPO – verweist.

Was ist die Pflicht des Jugendamts vor dem Familiengericht?

Die Pflicht des Jugendamts, das Familiengericht zu unterstützen, enthält § 50 Abs. 1 SGB VIII. Der Inhalt der Unterstützung ergibt sich aus § 50 Abs. 2 SGB VIII. Das Verfahren vor dem Familiengericht regelt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Welche sachliche Zuständigkeit hat das Familiengericht?

Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts. Das Familiengericht ist sachlich zuständig für:  Ehesachen – das sind Verfahren auf o Scheidung der Ehe (Scheidungssachen), o Aufhebung der Ehe und o Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.

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Was ist die Familiengerichtshilfe?

Die Familiengerichtshilfe fällt als sog. andere Aufgabe in den Tätigkeitsbereich des Jugendamts. Dabei unterstützt das Jugendamt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen.

Wie kann das Familiengericht das Ordnungsgeld anordnen?

Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen. Beim Familiengericht müssen sich die Beteiligten grundsätzlich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 114 FamFG).

Was ist das Familiengericht?

Es ist vielmehr eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichtes. Großer Unterschied zu den anderen „Gerichten“ ist, dass eine Entscheidung eines Familiengerichtes lediglich durch ein Beschluss ergeht und nicht durch ein sonst gewöhnliches Urteil. Das Familiengericht ist ausschließlich für familienrechtliche Problem zuständig.

Wie kann das Familiengericht ein Ordnungsgeld auferlegen?

Der weniger offizielle Anschein des Termins bedeutet aber nicht, dass das Verfahren für die Beteiligten freiwillig wäre. Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen.

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Wie wird das Hinwirken des Familiengerichts protokolliert?

Erzielen die Eltern durch das Hinwirken des Familiengerichts nunmehr ein Einvernehmen über die Ausübung des Umgangs, wird dies als gerichtlich gebilligter Vergleich protokolliert, der die bisherige Regelung ersetzt.

Welche Elternteil beteiligen sich an einem Verfahren?

Beteiligt sind in der Regel der andere Elternteil, ein Verfahrensbeistand, der Anwalt des Kindes, und das Jugendamt. Würde es sich z.B. um ein Umgangsverfahren handeln und es bestünde eine Umgangspflegschaft, würde diese natürlich ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten.