Inhaltsverzeichnis
Ist das Gutachten zulässig vor Gericht?
Vor der Anfertigung sollte geklärt werden, ob das Gutachten als solches vor Gericht zulässig ist und anerkannt wird. Das Gericht kann grundsätzlich Gerichtsgutachten ablehnen, wenn diese nicht den Anforderungen genügen oder Zweifel an der Objektivität des Sachverständigen aufkommen.
Ist ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt möglich?
Ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt ist überall dort möglich, wo sich aus dem Gesetz kein Anwaltszwang ergibt. Dort, wo ein Rechtsanwalt zwingend vorgesehen ist, können bestimmte Rechtshandlungen auch nur durch diesen vorgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, sind diese rechtlich unwirksam und werden vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen .
Ist eine Gerichtsverhandlung ohne Anwalt möglich?
Hier ist eine Gerichtsverhandlung ohne Anwalt nicht möglich. Ebenfalls besteht im Strafprozess die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen.
Was gilt für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof?
Dies gilt im Zivilrecht gleichermaßen für alle Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Ebenfalls Anwaltszwang herrscht bei allen Verfahren vor dem Familiengericht: Nach § 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz: FamFG).
Kann das Gericht Gerichtsgutachten ablehnen?
Das Gericht kann grundsätzlich Gerichtsgutachten ablehnen, wenn diese nicht den Anforderungen genügen oder Zweifel an der Objektivität des Sachverständigen aufkommen. In einem Gerichtsgutachten muss sowohl der Befund als auch das Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentiert werden.
Wie werden Gerichtsgutachten angefertigt?
Vor Gericht kann es unerlässlich werden, Sachverhalte mithilfe eines Gutachtens zu klären. Gerichtsgutachten werden in der Regel von einem Gericht beauftragt und von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu bestimmten Fachgebieten angefertigt.
Wie ist die Zuständigkeit einer anderen Gerichtsbarkeit geregelt?
Die Zuständigkeit der anderen Gerichtsbarkeiten wird durch die jeweiligen Gerichtsordnungen geregelt. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bestimmt sich im Allgemeinen nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort der natürlichen Person als Verfahrensbeteiligte bzw. bei einer juristischen Person nach deren Sitz.