Ist das Filmen von Polizeieinsatzen erlaubt?

Ist das Filmen von Polizeieinsätzen erlaubt?

Tatsächlich sei das Filmen von Polizeieinsätzen nämlich erlaubt, meint Vehren. “Polizisten sind in solchen Fällen Personen der Zeitgeschichte”, sagt er. Seine Grenzen finde das Filmen aber dann, wenn das nicht öffentlich gesprochene Wort aufgezeichnet und veröffentlicht werde – etwa zwischen einem Polizisten und einem Beschuldigten.

Welche Einschränkungen gibt es beim Fotografieren von Polizisten?

Auch wenn das Filmen und Fotografieren von Polizisten zunächst grundsätzlich erlaubt ist, gelten einige Einschränkungen. Eine Einschränkung bilden etwa Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen. Dies tritt häufig bei Unfällen, Gewalttaten oder Betrunkenen auf („Gaffer“).

Was ist bei einer polizeilichen Maßnahme gestört?

Zu beachten ist, dass bei Aufnahmen einer polizeilichen Maßnahme aus der Nähe, diese Maßnahme gegebenenfalls gestört wird. Die Polizei kann sich dann der Mittel zur Gefahrenabwehr, etwa einer Sicherstellung des Handys oder des Fotoapparates, bedienen.

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Welche Maßnahmen darf die Polizei durchführen?

Maßnahmen der Polizei 1 Aufnahme der Personalien. Die Polizei darf grundsätzlich Personenkontrollen durchführen, wenn gegen kontrollierte Person der Verdacht einer Straftat vorliegt oder diese Zeuge einer solchen ist. 2 Aufforderung zur Löschung von Aufnahmen. 3 Sicherstellung und Beschlagnahme.

Kann der Versammlungsteilnehmer von der Polizei gefilmt oder videografiert werden?

Fertigen Versammlungsteilnehmer, die von der Polizei gefilmt oder videografiert werden, ihrerseits Ton- und Bildaufnahmen von den eingesetzten Beamten an, kann aber nicht ohne nähere Begründung von einem zu erwartenden Verstoß gegen § 33 Abs. 1 KunstUrhG und damit von einer konkreten Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut ausgegangen werden.

Ist die Löschung von Polizeibeamten im Internet möglich?

Es reicht nicht aus, dass generell solche Aufnahmen von Polizeibeamten häufig im Internet veröffentlicht sind (Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 13.03.2012 – 2 K 373/11 Me ). Setzt die Polizei die Löschung durch, obwohl die Aufnahmen zulässig waren, kann dies von den Verwaltungsgerichten festgestellt werden.

Ist das Veröffentlichen von Filmen und Fotografieren erlaubt?

Es muss jedoch zwischen dem Filmen und Fotografieren einerseits und der Veröffentlichung dieser Aufnahmen andererseits unterschieden werden. Das Veröffentlichen ist nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUrhG) gestattet. Danach ist eine Veröffentlichung bei Einwilligung der Betroffenen erlaubt.

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Wie reagiert die Polizei auf den Vorfall?

Die Polizei hat inzwischen auf den Vorfall reagiert und verteidigt sich. Ein Seitenaspekt des kursierenden Videos blieb jedoch bislang weitestgehend unbeleuchtet. Denn in den ersten Sekunden des Clips ist zu hören, wie eine filmende Frau offenbar von einer Mitarbeiterin der Polizei aufgefordert wird, das Filmen einzustellen.

Warum nimmt die Polizei eine wichtige Aufgabe in unserem Staat wahr?

Die Polizei nimmt eine sensible und wichtige Aufgabe in unserem Staat wahr und darf deswegen von Amts wegen sogar Gewalt anwenden. Selbstverständlich unterliegt deswegen gerade die Polizei einer besonders strengen Rechtsstaatskontrolle, was dazu führt, dass gerade die Beamten bei der Arbeit auch gefilmt werden dürfen.

Sind die Gesichter von Polizisten unkenntlich?

Die Gesichter oder persönliche Kennzeichen von Polizisten sind unkenntlich zu machen, sofern keine Demo o.ä. fotografiert wurde, bei der die Polizisten juristisch als Teilnehmer gelten. Wenn die Polizisten eingewilligt haben, muss nichts gepixelt werden. Die Beweislast liegt beim Veröffentlichenden.

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Was ist die Straftat bei einer Polizeikontrolle?

Wir beleuchten den Fall einer Aufnahme, die während einer Polizeikontrolle gefertigt wird. Hier kommen ganz andere Gesetze zum Tragen. Die Straftat, die Sie hier unter Umständen begehen könnten, ist im Strafgesetzbuch (StGB) niedergeschrieben. Im § 201 StGB geht es um die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.