Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist das Aufzeichnen von Telefonaten legal?
- 2 Kann man unbefugt ein Telefongespräch aufzeichnen?
- 3 Wie kann ich Ihre Telefongespräche aufzeichnen?
- 4 Wie darf der Arbeitgeber Telefongespräche aufnehmen?
- 5 Ist das Abhören von Telefonaten nicht rechtfertigt?
- 6 Wie kann dein Arbeitgeber ein Verbot privater Telefonate aussprechen?
Ist das Aufzeichnen von Telefonaten legal?
Das Aufzeichnen von Telefonaten ist nur in besonderen Situationen legal. Nur, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung aller Gesprächspartner zum Aufzeichnen von Telefonaten eingeholt hat, ist die Aufnahme legal. Unerlaubte Aufnahmen können zu Freiheitsstrafen und Geldstrafen führen.
Kann man unbefugt ein Telefongespräch aufzeichnen?
Zeichnen Sie unbefugt ein Telefongespräch auf, können Sie sich sogar nach § 201 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. In Ausnahmefällen können gesetzliche Erlaubnisnormen das Aufzeichnen gestatten. Ein Beispiel ist das landesrechtlich zulässige Mitschneiden von Notrufen über die Nummer 110 und 112.
Wie kann ich Ihre Telefongespräche aufzeichnen?
Möchten Sie also Ihre Telefongespräche aufzeichnen, holen Sie zuerst immer die Erlaubnis der Gesprächspartner ein! Das Aufzeichnen von Telefonaten durch Behörden muss von einem Richter genehmigt werden. Unrechtmäßige telefonische Aufzeichnung kann erlaubt werden in Fällen der Selbstverteidigung, § 32 StGB, oder rechtfertigender Notstand, § 34 StGB.
Ist das Abhören von privaten Telefongesprächen zulässig?
Das Abhören von privaten Telefongesprächen, beispielsweise um festzustellen, wie oft der Mitarbeiter Pausen einlegt, ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Zustimmung des Betriebsrats beziehungsweise des Personalrats zulässig. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, kannst du gegen diese Eigenmächtigkeit vorgehen.
Ist die Aufzeichnung von Telefongesprächen gestattet?
Die Aufzeichnung von Telefongesprächen im notwendigen Umfang ─ beispielsweise mit Kunden, zur Qualitätskontrolle ─ ist gestattet. Vorausgesetzt, deren Einwilligung und die des Mitarbeiters liegen vor ( § 28 und § 4 BDSG ). Letztere wird entweder vor jeder Aufnahme oder pauschal zu Beginn des Vertragsverhältnisses eingeholt.
Wie darf der Arbeitgeber Telefongespräche aufnehmen?
Egal ob dienstlich oder privat: Der Arbeitgeber darf Telefongespräche grundsätzlich weder mithören noch aufnehmen. Eine Ausnahme gibt es unter ganz strengen Bedingungen.
Ist das Abhören von Telefonaten nicht rechtfertigt?
Generell stellt das Abhören von Telefonaten einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters dar, der nicht zu rechtfertigen ist. Selbst wenn durch solche Kontrollen Pflichtverstöße von Mitarbeitern aufgedeckt werden, dürfen Arbeitgeber diese Erkenntnisse nicht für Sanktionen – wie den Ausspruch einer Kündigung – nutzen.
Wie kann dein Arbeitgeber ein Verbot privater Telefonate aussprechen?
Dein Arbeitgeber kann ein grundsätzliches Verbot privater Telefonate, Nachrichten und Internetaktivitäten während der Arbeitszeit aussprechen. Das umfasst auch das Telefonieren mit dem eigenen Smartphone, nicht jedoch die Telefonie in unbezahlten Pausen.